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Anspruch auf Renten: Auch die Beschäftigung im Ausland trägt dazu bei

Wenn Sie bereits einige Zeit im Ausland gearbeitet haben, ist es von entscheidender Bedeutung,...
Wenn Sie bereits einige Zeit im Ausland gearbeitet haben, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Information Ihrem Pensionsplan mitzuteilen.

Anspruch auf Renten: Auch die Beschäftigung im Ausland trägt dazu bei

Wenn Sie darüber nachdenken, für einen bestimmten Zeitraum im Ausland zu arbeiten, ist dies unter Arbeitnehmern weit verbreitet. Im Gegensatz zu der landläufigen Meinung werden Ihre rechtlichen Rentenansprüche dadurch nicht beeinträchtigt; sie können sogar verbessert werden. Hier ist, wie Sie vorgehen sollten:

Wenn Sie einige Zeit im Ausland gearbeitet haben, ist es wichtig, Ihren Rentenversicherungsträger zu informieren. Dies könnte Ihre zukünftigen Rentenansprüche erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont dies.

Um eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zu erhalten, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit nachweisen. Für langjährig Versicherte in Deutschland beträgt diese 35 Jahre. Dies bezieht sich nicht nur auf Jahre in Deutschland, sondern auch auf die im Ausland verbrachten Jahre.

Die Dauer dieser Zeiträume wird auf der Grundlage des Europäischen Gemeinschaftsrechts zwischen EU-Staaten, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz berechnet. Deutschland hat auch Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen anderen Ländern wie Tunesien, Türkei, USA und Australien. Daher tragen die Jahre, die Sie in diesen Ländern gearbeitet haben, auch zu Ihren Rentenansprüchen bei.

Renten können aus verschiedenen Ländern bezogen werden

Im Allgemeinen zahlt jedes Land die Rente basierend auf den erfüllten Anforderungen und den dort geleisteten Jahren aus. Daher ist es möglich, gleichzeitig Renten aus mehreren Ländern zu erhalten. Wenn Sie die Anforderungen in Deutschland und im Ausland erfüllen, können Sie Renten aus mehreren Ländern erhalten. Wenn Sie trotz der kombinierten Zeiträume die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen und daher keine Rente erhalten, können Sie in der Regel die gezahlten Beiträge zurückfordern.

Für detaillierte Informationen siehe die kostenlosen Broschüren "Leben und Arbeiten in Europa" und "Arbeit und Rente in Deutschland und in Nichtvertragsländern". Diese können Sie auf der Website www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen. Die DRV bietet auch eine kostenlose Telefonberatung unter 0800-10004800 an.

Wenn Sie längere Zeit im Ausland gearbeitet haben, sollten Sie möglicherweise Ihren Rentenversicherungsträger informieren, um Ihre zukünftigen Rentenansprüche zu erhöhen. Da Renten aus verschiedenen Ländern bezogen werden können, können Sie, wenn Sie die Anforderungen in Deutschland und einem anderen Land erfüllen, gleichzeitig Renten aus beiden Ländern erhalten.

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