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Angreifer wegen Messerstecherei bei Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilt

Tödlicher Angriff in einem Nahverkehrszug.

Täter wegen Messerattacke bei Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilt
Täter wegen Messerattacke bei Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilt

Angreifer wegen Messerstecherei bei Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 34-jähriger Mann namens Ibrahim A. ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein Fahrgäste mit einem Küchenmesser angegriffen und dabei zwei Jugendliche getötet hat. Das Gericht in Itzehoe bekräftigte die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Strafe für den Mann.

Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt wurde Ibrahim A. des Mordes und des versuchten Mordes für schuldig befunden. Er hatte im Januar 2023 in einem Zug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg zwei Menschen getötet und vier weitere verletzt. Das Gericht stellte auch die Schwere der Schuld fest, so dass eine Bewährungsstrafe nach 15 Jahren sehr unwahrscheinlich ist.

Am Nachmittag des 25. Januar 2023 zückte Ibrahim A. in der Regionalbahn auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser und ging unvermittelt auf die Fahrgäste los. Ein 17-jähriges Mädchen und ihr 19-jähriger Freund kamen dabei ums Leben, vier weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Nachdem der Täter von den Fahrgästen überwältigt worden war, überschritt das schreckliche Ereignis die Grenzen Schleswig-Holsteins.

Die Große Strafkammer hat sich bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit an das Gutachten des Psychiaters Arno Deister gehalten. Der Professor diagnostizierte bei den Angeklagten psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), aber keine Psychose. "Eine Beeinträchtigung der Auffassungsgabe kann ich nicht feststellen", sagte er. Auch ein Kontrollverlust sei nicht erkennbar.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Strafantrag von Staatsanwältin Janina Seyfert. Verteidiger Björn Seelbach plädierte unterdessen für die Unterbringung seines Mandanten in einer forensischen Psychiatrie. Er plädierte auf zehn Jahre Haft wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung, falls das Strafgericht keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit feststellen könne.

Ibrahim A. war vor dem Angriff wegen einer anderen Straftat in Hamburg inhaftiert worden. Der aus dem Gazastreifen stammende Mann mit einer geduldeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hatte sich zu einem Termin bei der Ausländerbehörde nach Kiel begeben. Die Staatsanwaltschaft führt die Tat auf seine Verzweiflungstat zurück.

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Quelle: www.ntv.de

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