Angeklagter wegen Mordes an einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt.
Im Lichte des Urteils hat das Gericht den Antrag der Anklage in ihrem Antrag befolgt. Der Mitkläger war damit einverstanden. Die Verteidigung des Angeklagten hat jedoch nichts konkret angefordert, aber einen Schuldspruch für Totschlag gewünscht.
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