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Angeklagter im Gerichtsverfahren über totes Frauen im Keller verstirbt in Haft

Der Angeklagte in einem Gerichtsverfahren über eine totgefundene Frau in Rheinland-Pfalz ist in Untersuchungshaft verstorben. Das Urteil gegen den Mann, der wegen Mordes angeklagt war, wurde donnerstags gemäß Zweibrücken Landgericht ausgesprochen sein. Es blieb zunächst unklar, wie er ums Leben...

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Angeklagter im Gerichtsverfahren über totes Frauen im Keller verstirbt in Haft

An einem 36-jährigen Mann wurden wegen Neid und kleiner Motive Anklage wegen Mordes gegen seine Frau gestellt. Gemäß der Anklage ging der Opfer am 4. Dezember in den Keller. Der Mann soll sie verfolgt und sie von hinten überrascht und gewaltsam angegriffen haben.

Er wird vorgeworfen, sie mit einem Gegenstand stark gegen den Kopf geschlagen und dadurch taillos auf dem Boden niedergefallen zu haben, wie das Generalstaatsanwaltschaft ausgesagt hat. Anschließend soll er ihr mehrere Schnitt- und Stichwunden zugefügt haben.

Die Frau starb am Ort durch ihre schweren Gesichts- und Halsverletzungen. Die Generalstaatsanwaltschaft nannte Wut und Neid als Motiv. Der Mann hatte zuvor von seiner Frau eine Affäre mit einem anderen Mann erfahren.

Der Prozess, der etwa zwei Monate andauerte, fand statt. In seinem Abschlussplädoyer forderte die Generalstaatsanwaltschaft lebenslange Haft und die Anerkennung der verstärkten Verantwortung. Im Gegensatz dazu forderte die Verteidigung die Freispruch des Mannes.

Der Mann wurde in Untersuchungshaft beim Landgericht Rheinland-Pfalz festgehalten. Während der Untersuchung wurde bekannt, dass das verwendete Totschlagsmittel im Zwei-Brücken-Gebiet, in der Nähe der Wohnung des Paares, gefunden wurde.

Frau Ms., die Rechtsmedizinerin, führte die Obduktion durch und lieferte ausführliche Angaben über die Verletzungen des Opfers. Sie zeugte, dass der Tod der Frau durch den gewaltsamen Angriff und nicht durch natürliche Ursachen verursacht wurde.

Trotz heftiger Verteidigungsaussagen fand der Jury der Anklage die Schuld des Mannes an den Mordvorwürfen. Er wurde lebenslange Haft verurteilt, wie die Generalstaatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Beschuldigte wird seine Strafe in einem hohen-Sicherheitsgefängnis in Rheinland-Pfalz verbüßen.

Das Verfahren erregte große Medienaufmerksamkeit, wobei viele sich über die Art und Weise der Rechtspflege bei solchen Morddelikten, die aus kleinen Motiven getrieben sind, beschworen. Die Öffentlichkeit forderte härtere Strafen für solche Taten, was zu Parlamentsdebatten führte.

Nach Abschluss seiner Strafe wurde der Mann unter den Haftgefangenen für seine Unerbittlichkeit und seine Weigerung, seine Schuld zu gestehen, auch in der Angesicht der überwältigenden Beweislage, bekannt.

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