- Angeklagte IS-Kämpfer vor Gericht in München
Strafprozesse beginnen am 16. September am Oberlandesgericht München, gegen drei syrische Individuals, die der Zugehörigkeit zu ausländischen extremistischen Gruppen, darunter der berüchtigten Terrormiliz Islamischer Staat, beschuldigt werden. Das Gericht hat 29 Verhandlungstage geplant, mit einer Urteilsverkündung nicht vor Mitte Dezember, unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht hat eine 14-seitige Sicherheitsverordnung erlassen, die Durchsuchungen von Verhandlungsteilnehmern und Zuschauern vorsieht.
Schias vernichtet und vertrieben
Einer der Angeklagten wird als Anführer und Kopf der extremistischen Gruppe "Liwa Jund al-Rahman" (Brigade der Soldaten des Barmherzigen) vermutet, die darauf abzielt, die syrische Regierung zu stürzen. Unter seiner Führung und in Zusammenarbeit mit einem anderen Inhaftierten soll ein Angriff auf ein schiitisches Dorf in Syrien im Juni 2013 zum Tod von 60 Einwohnern und zur Vertreibung der restlichen Bevölkerung geführt haben. Es gab Berichte über Plünderungen und Zerstörungen, was auf Kriegsverbrechen hindeutet.
Persönlicher Gewinn durch Ölausbeutung
Der mutmaßliche Anführer soll auch die Gewinne aus beschlagnahmten und geplünderten Ölressourcen missbraucht haben, die er nicht nur zur Entlohnung seiner Kämpfer, sondern auch für eigene Luxusgüter und Familienausgaben verwendet haben soll. Später soll er der Terrormiliz Islamischer Staat beigetreten sein und seine eigene Terrormiliz unter dessen Kommando integriert haben. Der zweite Angeklagte soll innerhalb der Gruppe das Kommando innegehabt haben. Der dritte soll für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig gewesen sein, wie die Produktion von Propagandavideos. Zwei der Angeklagten wurden letztes Jahr in Kiel und München festgenommen, während der dritte im April dieses Jahres in Dortmund festgenommen wurde. Alle sind inhaftiert.
Der Prozess gegen die drei Individuals, darunter der angeklagte Anführer von Liwa Jund al-Rahman, wird vor dem Gericht erster Instanz stattfinden, aufgrund der Art der Anklage. Wenn sie schuldig gesprochen werden, könnten die Handlungen des Anführers, wie die Verwendung von beschlagnahmten Ölgewinnen für persönliche Zwecke und die Beteiligung an Kriegsverbrechen, zu schweren Strafen führen.