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Andreas Scheuer hat sich während der 5G-Awardverleihung unehrlich verhalten.

Bundesdigitalstaatsminister Scheuer hatte einen erheblichen Einfluss auf die Bundesnetzagentur...
Bundesdigitalstaatsminister Scheuer hatte einen erheblichen Einfluss auf die Bundesnetzagentur während des 5G-Mobilfunknetz-Frequenzen-Bewerbungsverfahrens, wodurch er letztendlich eine günstige Entscheidung vom Kölner Verwaltungsgericht erreichte.

Andreas Scheuer hat sich während der 5G-Awardverleihung unehrlich verhalten.

Im Jahr 2019 wurde die Versteigerung der Frequenzen für das 5G-Mobilfunknetz erneut von der Großen Koalition durchgeführt. Neben den großen Playern wie Telekom, O2 und Vodafone bewarben sich auch kleinere Anbieter um eine geförderte Mitnutzung. Sie kamen jedoch nicht zum Zug - scheinbar aufgrund des politischen Einflusses von Digitalminister Scheuer. Nun muss erneut verhandelt werden, wie ein Gerichtsurteil festlegt.

Das Problem ist ein Antrag kleinerer Mobilfunkanbieter auf eine sogenannte Dienstleisternachfrage: Die großen Telekommunikationsunternehmen mit eigenem Netzwerk - Telekom, Vodafone und Telefónica - müssten kleinere Anbieter ohne eigenes Netzwerk zu regulierten Preisen das Netzwerk nutzen lassen. Medienberichte deuteten darauf hin, dass Minister Scheuer dies bewusst behinderte.

In der Realität sagten die Richtlinien der Bundesnetzagentur von 2018 nur aus, dass die großen Anbieter mit den kleineren über Mitnutzung sprechen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass kleinere Mobilfunkanbieter heute nur 5G-Tarife zu höheren Preisen anbieten können. Der Mangel an Wettbewerb trägt zu höheren Mobilfunkpreisen in Deutschland bei.

Die Bundesnetzagentur: Keine unabhängige Behörde

Kleinere Anbieter hatten gegen die Vergabevorschriften geklagt, aber vor Gericht verloren. Doch im Jahr 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht anders und schickte den Fall nach Köln zurück. Das Kölner Gericht sollte prüfen, ob die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung voreingenommen war, angesichts der Hinweise auf unzulässigen politischen Einfluss.

Das Kölner Gericht bestätigte diese Vermutungen in seiner Entscheidung diese Woche. Der Einfluss des Ministeriums von Scheuer (BMVI) war evident und so stark, dass er möglicherweise die EU-gegarantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hat, wie das Gericht feststellte. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ohne den "massiven" Einfluss des BMVI eine andere Entscheidung getroffen hätte.

Trotz des Gerichtsurteils haben die großen Telekommunikationsunternehmen bisher noch nicht aktiv über Mitnutzung mit kleineren Anbietern gesprochen, was zu weiterhin hohen Preisen für 5G-Tarife der kleineren Mobilfunkanbieter führt. Der Einfluss von Digitalminister Scheuer und seinem Ministerium auf den Entscheidungsprozess der Bundesnetzagentur wurde weitreichend kritisiert, da er die EU-gegarantierte Unabhängigkeit verletzt und möglicherweise den fairen Wettbewerb auf dem 5G-Markt beeinträchtigt.

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