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Ampel plant keine weiteren Änderungen des Wahlgesetzes

Die Anzahl der Parlamentsabgeordneten im Bundestag wird nach der nächsten Wahl sinken.
Die Anzahl der Parlamentsabgeordneten im Bundestag wird nach der nächsten Wahl sinken.

Ampel plant keine weiteren Änderungen des Wahlgesetzes

Die Entscheidung der Richter in Karlsruhe hat in Berlins politischem Spektrum Diskussionen ausgelöst. Allerdings ist eine neue Wahlrechtsreform nach Einschätzung der Ampelkoalition nicht notwendig.

Die Fraktionen der Ampelkoalition wollen das Wahlrecht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht weiter anpassen. "Da das Bundesverfassungsgericht durch einen Beschluss eine reibungslose und rechtlich einwandfreie Bundestagswahl für nächstes Jahr gesichert hat, haben wir vereinbart, dass es keine Änderungen am Wahlrecht geben soll", erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Die "Rheinische Post" hatte dies ebenfalls berichtet.

Zuvor hatten sich die Fraktionschefs der SPD, Grünen, FDP und der oppositionellen Union über das Urteil ausgetauscht. Es gab grundlegend unterschiedliche Einschätzungen zwischen der Ampelkoalition und der Union, die in der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl nicht mehr ausgeräumt werden konnten, hieß es. Die nächste Bundestagswahl ist für September 2025 geplant.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und diese Regelung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass Parteien auch dann noch in den Bundestag einziehen können, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Andererseits bestätigten die Richter in Karlsruhe ein weiteres Kernstück der Wahlrechtsreform, die Begrenzung des Bundestags auf 630 Mitglieder und die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Das bedeutet, dass die Zahl der Parlamentssitze künftig allein anhand des Zweitstimmenergebnisses einer Partei festgelegt wird - auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. In diesem Fall erhalten die Sieger der Wahlkreise mit den schlechtesten Erststimmen kein Mandat.

Die Diskussionen in Berlins politischem Spektrum über die Entscheidung der Richter in Karlsruhe haben bisher zu keinem Konsens aller Fraktionen über die Notwendigkeit einer neuen Wahlrechtsreform geführt. Trotz der Uneinigkeit hält die Ampelkoalition daran fest, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Anpassungen des Wahlrechts erforderlich sind, um eine rechtmäßige Bundestagswahl nächsten Jahr sicherzustellen.

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