Ampel für geplante Kürzungen beim Elterngeld
Die Kürzungen beim Elterngeld werden voraussichtlich nicht geringer ausfallen als ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Die SPD-Fraktion kündigte nach der Anpassungssitzung des Deutschen Bundestages an, dass ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze für Paare, die Elterngeld beziehen, von 300.000 Euro pro Jahr auf 200.000 Euro und auf 175.000 Euro pro Jahr gesenkt wird später. Haushaltsausschuss. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April 2024 bei 150.000 Euro liegen.
Der Referentenentwurf des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums, den das Kabinett im August verabschiedete, sah zunächst eine Senkung der pauschalen Einnahmengrenze auf 150.000 Euro vor. Diese Einschränkung gilt für Anspruchsberechtigte des Elterngeldes sowie für Alleinerziehende. Bisher lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.
Die derzeit vom Rat beschlossenen verzögerten Kürzungen sollen den Familien mehr Zeit geben, sich an die Veränderungen anzupassen. Sozialdemokratische Gruppe.
Die Debatte über Kürzungen beim Elterngeld ist innerhalb der Koalition umstritten. Das Finanzministerium hat Familienministerin Lisa Bowes (Grüne) gebeten, zu sparen, und dafür ein Elterngeld vorgeschlagen. Bowes beschloss daraufhin, eine Einkommensobergrenze einzuführen, um Leistungskürzungen für Familien mit niedrigem Einkommen zu vermeiden.
Quelle: www.ntv.de