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Ampel beendet Kontroverse um Einbürgerung und Abschiebung

Erst letzte Woche scheiterte der Bundestag an der Verabschiedung zweier zentraler Gesetze zur Einwanderungspolitik – und erneut war die Ampel uneinig. Es gibt noch einen Kompromiss.

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Durch die Verfahrensvereinfachung will Traffic Light erreichen, dass Räumungen nicht mehr oft in letzter Minute scheitern, etwa weil die betroffene Person nicht auffindbar ist (Symbolbild). Foto.aussiedlerbote.de

Migration - Ampel beendet Kontroverse um Einbürgerung und Abschiebung

Sowohl die Abschiebung als auch die Einbürgerung sollen erleichtert werden: Zu zwei entsprechenden Gesetzesentwürfen hat sich die Koalition noch auf einen Kompromiss geeinigt. Dies ist der Inhalt einer kurzen Stellungnahme der Fraktionen Sozialdemokraten, Grüne und FDP im Deutschen Bundestag.

Daher dürften sowohl die Staatsangehörigkeitsrechtsreform als auch das „Gesetz zur Verbesserung der Abschiebungen“ im Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Zu beiden Projekten verweist die gemeinsame Mitteilung auf „die moderne Einwanderungsgesellschaft und die Prinzipien von Menschlichkeit und Ordnung“.

Das europäische Asylsystem wird reformiert

Unterdessen einigten sich EU-Vertreter und das Europäische Parlament nach jahrelangen Verhandlungen in Brüssel auf eine Reform des europäischen Asylsystems. Ziel ist es, unnötige Einwanderung nach Europa einzudämmen.

Die beiden Punkte, auf die sich die Ampel-Fraktion bisher geeinigt hat, standen letzte Woche nicht wie ursprünglich geplant auf der Tagesordnung des Bundestages zur abschließenden Diskussion und Abstimmung. Der Grund liegt darin, dass die Grünen gezielt nachbessern wollten, aber von den Liberalen abgelehnt wurden.

Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung lauten wie folgt:

  • Einwanderer sollen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können, sofern sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Sie müssen inzwischen seit mindestens acht Jahren im Land leben. Nach drei Jahren können Sie eingebürgert werden, wenn Sie in der Schule oder im Beruf gute Leistungen erbringen, über gute Sprachkenntnisse verfügen oder sich ehrenamtlich engagieren.
  • Wer einen deutschen Pass haben möchte, muss nicht mehr auf seinen alten Pass verzichten. Dies gilt bereits für EU-Bürger und einige Sonderfälle, nicht jedoch für Personen aus der Türkei.

Darüber hinaus will Traffic Light durch eine Vereinfachung des Prozesses dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Aufenthaltsrecht abgeschoben werden. Bisher scheitern Räumungen oft in letzter Minute, etwa weil die betroffenen Menschen nicht auffindbar sind.

  • Daher sollte die maximale Haftdauer bei der Ausreise von derzeit 10 Tagen auf 28 Tage verlängert werden.
  • Darüber hinaus soll es den Bediensteten von Gemeinschaftsunterkünften auch gestattet sein, andere Räume als die der Abgeschobenen zu betreten.

Einbürgerung durch Härtefallklauseln möglich

Zu den Streitpunkten in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern gehören unter anderem Ausnahmen von der Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen und unverschuldet Arbeitslose, wie sie von Grünen- und SPD-Abgeordneten gefordert werden. Daher sollte ihnen die Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Diskutiert wurde auch, ob Pflichtverteidiger automatisch und unentgeltlich an Abschiebungshäftlinge oder Inhaftierte gestellt werden sollten. Auch die Ausweitung der Einreisegenehmigungen zur Abholung abschiebbarer Personen wird von den Grünen kritisiert.

Wie es nun in Ligakreisen heißt, wird es keine Ausnahmen vom Recht auf Einbürgerung geben. „Aber auch Menschen mit Behinderungen oder andere, denen es schwerfällt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, können sich nach eigenem Ermessen mit Härtefallklauseln einbürgern“, sagte FDP-Fraktionspolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.

Im Falle einer Abschiebungs- oder Abschiebehaft sollte ein Anwalt beigezogen werden, sofern im jeweiligen Fall keine rechtliche Vertretung besteht. Dies geschieht jedoch nur, wenn die betroffene Person inhaftiert oder inhaftiert ist.

Grüne: „Ein schmerzhafter Kompromiss“

Grünen-Vizechef Konstantin von Notz räumte ein: „Bei der Reform der gesetzlichen Rückführungsbestimmungen müssen wir schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch für die Betroffenen neue Schwierigkeiten mit sich bringen können.“ Aber: Von Notz sagte, dass in Zukunft jeder, der in eine solche Situation gerät, betroffen sei „wird Zugang zu technisch fundierter Rechtsberatung haben“, was für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Rechtsstreitigkeiten von entscheidender Bedeutung sein wird. Die Mitglieder des Bündnisses einigten sich außerdem darauf, rechtlich klarzustellen, dass die Rettung von Flüchtlingen auf See künftig nicht mehr strafbar sein wird.

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Quelle: www.stern.de

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