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Alle Informationen zu den bevorstehenden Kommunalwahlen.

Mitten in den Nachwehen der Europawahlen.

Kommunalwahlen am Tag der Europawahl: Am 9. Juni stehen in acht Bundesländern auch die...
Kommunalwahlen am Tag der Europawahl: Am 9. Juni stehen in acht Bundesländern auch die parteipolitischen Farben auf dem Spiel.

Alle Informationen zu den bevorstehenden Kommunalwahlen.

Während des gleichen Tages wie die Europawahl finden auch bedeutende Kommunalwahlen statt. In acht von sechzehn Bundesländern werden neue Kreistage und Bürgermeister gewählt. Diese Wahlen finden zwei Wochen nach der ersten Runde der Kommunalwahl in Thüringen statt. In Sachsen und Brandenburg werden wichtige Funktionen in Gemeinden und Landkreisen bestimmt. Wo und wann dürfen Menschen wählen?

Zusammen mit der Europawahl können Millionen Deutscher am 26. Mai 2019 die lokale Politik beeinflussen, indem sie an diesen Wahlen teilnehmen: In acht Bundesländern werden Regionalparlamente auf Stadt-, Landkreis- und Kreisebene gewählt, sowie zahlreiche Bürgermeisterstellen. In Thüringen, beispielsweise, finden zwei Wochen nach der ersten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 Stichwahlen für Positionen wie Landrats statt.

Die folgenden Bundesländer haben Wahlen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.

Besonders interessant sind Thüringen, Sachsen und Brandenburg, da dort im Herbst Staatswahlen stattfinden - Sachsen und Thüringen am 1. September und Brandenburg am 22. September.

Nach den ersten Wahlen am Abend könnte sich die politische Diskussion von den Ergebnissen der Europawahl auf Trends und Verschiebungen in diesen Gebieten schwenken. Kreistagsmitgliedschaften, Stadtparlamentssitze, kommunale Ratssitze und Kreissitze sind für die politische Bedeutung von großer Bedeutung.

Rückblick: Sächsische Landtagswahl 2019

Die Titel der zu wählenden Posten können je nach Bundesland variieren. So werden in Hamburg beispielsweise Kreistage gewählt. Die größten Kreise dort sind größer als einige große Städte.

Demokratische Aktion auf großem Maßstab

Das Maß ist beeindruckend: In Rheinland-Pfalz werden 24 Landkreistage, 41 Stadtparlamente und 2260 kommunale Räte gewählt. In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs Landkreistage und 722 kommunale Räte gewählt, mit etwa 1680 Wahllokalen eingerichtet.

Auch in Baden-Württemberg findet das Wählen in 35 Landkreisen und etwa 1100 Städten und Gemeinden statt. Die Anzahl der Freiwilligen ist ebenfalls beeindruckend, mit etwa 31.000 Bürgern und Einwohnern in Brandenburg.

Neben der Wahl von lokalen Parlamenten werden in vielen Orten auch Bürgermeister gewählt. In Rheinland-Pfalz sind mehr als 2200 Gemeinden nach einem Bürgermeister suchen; in Brandenburg gibt die Landeswahlleitung etwa 271 ehrenamtliche und acht gehaltete Bürgermeister an. In Mecklenburg-Vorpommern sind Bürgermeister in etwa 480 Gemeinden gesucht.

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es auch Wahlen für einige Bezirkspräsidenten oder gehaltete Bürgermeister. In Sachsen werden gehaltete Bürgermeister in bestimmten Gebieten gewählt. Trotzdem gibt es keine umfassenden Bezirkspräsidenten- und Bürgermeisterwahlen in jedem Bundesland, und manchmal gibt es gar keine.

In Thüringen gewann die CDU in den Land- und Stadtparlamentswahlen am 26. Mai mit 27,2%, was der AfD mit 25,8% übertrumpfte. Jetzt finden Stichwahlen für Positionen wie Landräte statt. Viele AfD-Kandidaten sind auch dabei. Die Medien beobachten auch die Leistung der AfD genau, da sie von den Inlandsgeheimdiensten in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt als sicher extremistische Partei klassifiziert wurde.

Diese Wahlsysteme werden als bedeutende Indikatoren für den nationalen Stimmungszustand - sowie für den Zustand der lokalen Demokratie, in der viele Entscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf das tägliche Leben von Bürgern haben. Es gibt Bedenken über die abnehmende Beteiligung an lokalen politischen Ämtern aufgrund von Angst.

Warnsignale für abnehmende Interesse an lokalen politischen Ämtern existieren bereits. So gab es in Rheinland-Pfalz keine Wahlvorschläge für Bürgermeister oder Stadtbürgermeister in 523 Gemeinden. Das entspricht 23% oder etwa einem Viertel aller vakanten Stellen. In solchen Fällen muss der Stadtrat einen Bürgermeister wählen.

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