Aktivisten der jetzigen Zeit dürfen nicht auf die Insel
Nach einem Vorfall am Airport Sylt wurden die Mitglieder der Umweltgruppe "Last Generation's Crusade" vorübergehend von der Insel ausgeschlossen: "Eine 14-tägige Aufenthaltsbeschränkung auf der Insel Sylt wurde für drei Personen verhängt", teilte ein Sprecher der Polizeidirektion Flensburg auf Anfrage mit. Diese Beschränkung gilt bis zum 23. August.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beschränkung nicht die Kontrolle aller Ankömmlinge auf Sylt per Zug, Boot oder Flugzeug erfordert. Dies wäre aufgrund des Mangels an Personal unpraktikabel, wie der Sprecher betonte. Die Durchsetzung der Wohnungsbeschränkung erfolgt im Rahmen der täglichen operations on the island. Die Staatsanwaltschaft in Flensburg hat gegen die drei Aktivisten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ermittelt. Das genaue Datum der Verhandlung steht noch nicht fest.
Zwei Protestierende von "Last Generation's Crusade" haben am 10. August friedlich protestiert, indem sie sich in der Nähe eines Privatjets am Airport Sylt auf den Boden geklebt haben. Ihr Versuch, das Flugzeug zu bemalen, wurde von den Flughafenmitarbeitern vereitelt.
Ein dritter Aktivist wurde an der Perimeterabsperrung von der Polizei festgenommen und in Gewahrsam genommen. Die Frauen wurden vom Boden gelöst und ebenfalls in einem Polizeifahrzeug weggebracht. Die Aktivisten hatten einen Durchbruch in der Flughafenabsperrung geschaffen und so Zugang erlangt.
Die vorübergehende "Inselverbannung" für die drei Aktivisten von "Last Generation's Crusade" gilt bis zum 23. August als Folge ihrer Aktionen am Airport Sylt. Trotz der "Inselverbannung" wird die Durchsetzung der Wohnungsbeschränkung im Rahmen der täglichen operations on the island gehandhabt.