Demonstrationen - Aktivist wegen Nötigung nach Abseilaktion verurteilt
Das Landgericht Ebersberg hat vier Umweltaktivisten wegen Nötigung für schuldig befunden, nachdem sich Ebersberg vor mehr als zwei Jahren während der IAA von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatte. Am Mittwoch erhielten drei Angeklagte Geldstrafen in Höhe von 675 bis 975 Euro (zwei 45-Tage-Tarife und eine 65-Tage-Tarif zu je 15 Euro). Das Gericht wandte das Jugendstrafrecht auf Frauen an, die sich zur Tatzeit in der Pubertät befanden, und legte eine 40-Stunden-Arbeitspflicht fest, heißt es in der Erklärung.
Der Probeabseilbetrieb auf dem Highway 94 begann Mitte Dezember. Da die Autobahn über einen längeren Zeitraum gesperrt werden musste, erhob die Staatsanwaltschaft München II gegen die Angeklagten (zu Prozessbeginn 21 bis 29 Jahre alt) Anklage wegen „Nötigung“ in 192 Fällen.
Zwei der Angeklagten seilten sich von einer Brücke in der Nähe von Poyne ab. Sie hängten ein großes Banner mit der Aufschrift „Öffentlicher Nahverkehr ersetzt Autobahnausbau“ auf.
Nach Angaben des Gerichts blieben zwei der Angeklagten auf der Brücke, um die beiden anderen zu schützen und den Vorfall zu filmen. Die Polizei sperrte die Autobahn und machte eine Weiterfahrt in Richtung München für längere Zeit unmöglich. Das Gericht sagte, das Fahrzeug sei auf mindestens 800 Metern blockiert gewesen.
Als Termin für die Hauptverhandlung ist der 3. Mai angesetzt. Nach Angaben des Landgerichts musste der Plan jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgesetzt werden.
Im März dieses Jahres hatte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck bereits zwei weitere Umweltaktivisten wegen Nötigung verurteilt, die sich während der IAA ebenfalls von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten. Das Paar und ein Unterstützer wurden mit einer Geldstrafe zwischen 600 und 900 Euro belegt.
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Quelle: www.stern.de