zum Inhalt

AfD versagt mit Beschwerden über die Bürgerwahl in Bremen

AfD wird im Bremer Landtag nicht berücksichtigt.
AfD wird im Bremer Landtag nicht berücksichtigt.

AfD versagt mit Beschwerden über die Bürgerwahl in Bremen

Die AfD ist nicht in der Bremer Bürgerversammlung vertreten. Vor den Wahlen des vergangenen Jahres hatte sie zwei Kandidatinnenlisten bei der Wahlausschuss eingereicht - und durfte überhaupt nicht antreten. Die rechtsextreme Partei hatte mit ihren rechtlichen Herausforderungen keinen Erfolg.

Die Bremer Bürgerversammlung-Wahl des vergangenen Jahres muss nicht wiederholt werden. Das Bremer Staatsverfassungsgericht hat Beschwerden der AfD gegen die Wahl abgewiesen. Die AfD durfte nicht an der Bürgerversammlung-Wahl teilnehmen, weil sie aufgrund innerparteilicher Streitigkeiten zwei konkurrierende Kandidatinnenlisten eingereicht hatte.

Nach der AfD-Landesparteikonferenz im Jahr 2022 kam es zu einem Streit über die Gültigkeit der Vorstandswahlen. Das Landesschiedsgericht der Partei erklärte die Stimmen schließlich für ungültig und setzte einen Notvorstand ein - eine Entscheidung, die später vom AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt wurde. Es gab jedoch auch den Vorstand, der aus den Wahlen auf der Parteikonferenz hervorging, den sogenannten Restvorstand. Beide Vorstände reichten eine Kandidatinnenliste für Bremen ein.

Der Landeswahlausschuss ließ dies nicht zu. Daher nahm die AfD nicht an der Wahl teil. Die AfD-Landesverband und einzelne Kandidaten aus Bremen und Bremerhaven gingen gerichtlich vor, um die Wahl für ungültig zu erklären.

Bereits im Dezember hatte das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerversammlung-Wahl abgewiesen. Nun hat auch das Staatsverfassungsgericht - das Verfassungsgericht des Landes - gegen die AfD entschieden. Es waren keine Wahlfehler erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich in den Gründen des Urteils. Der Wahlausschuss und das Wahlprüfungsgericht hätten richtig festgestellt, dass die Wahlvorschläge für beide, Bremen und Bremerhaven, ungültig waren.

Die Unterschriften des Landesvorstands fehlten. Jede Partei kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, erklärte das Gericht. Die Regelung, dass dies nur mit der Unterschrift des Landesvorstands gültig ist, dient legitimen Zwecken.

Die SPD ging als Siegerin aus der Wahl im Mai 2023 hervor. Zusammen mit den Grünen und der Linken regiert sie in Bremen.

Trotz der rechtlichen Herausforderungen der AfD bestätigte das Bremer Staatsverfassungsgericht die Entscheidung des Wahlausschusses und wies ihre Beschwerden zurück, da keine Wahlfehler erkennbar waren. Daher stellte die Kommission, also der Landeswahlausschuss, richtig fest, dass die Wahlvorschläge der AfD für beide, Bremen und Bremerhaven, aufgrund fehlender Unterschriften des Landesvorstands ungültig waren, was nur einen gültigen Vorschlag pro Partei erlaubt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles