- Zwei Überwachungspersonal versteckten sich in Hamburg.
Die Hamburger Polizei fahndet nach zwei flüchtigen Personen, die zuvor in sicherer Verwahrung waren. Eine von ihnen lebte seit Ende des letzten Jahres in einer Wohnanlage und ist seit dem 20. August nicht mehr in ihre Pflegeeinrichtung zurückgekehrt, wie das Justizministerium mitteilte. Die andere Person erschien am 12. August nicht zur Arbeit.
Aufgrund von Datenschutzbedenken konnten keine weiteren Informationen zu diesen beiden Personen veröffentlicht werden. Ein Sprecher der Behörde bestätigte jedoch, dass keiner von ihnen eine Vorgeschichte als Sexualstraftäter hat. Die Staatsanwaltschaften in Aachen und Dortmund bearbeiten den Fall, da die Anordnungen für sichere Verwahrung von ihren jeweiligen regionalen Gerichten ausgestellt wurden.
Im Gegensatz zur Inhaftierung ist die sichere Verwahrung keine Form der Bestrafung. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Bevölkerung vor Ex-Straftätern zu schützen, die trotz verbüßter Strafe weiterhin als Bedrohung angesehen werden. Daher sollten die Bedingungen in der sicheren Verwahrung substantially besser sein als in einem regulären Gefängnis und eine breitere Palette an therapeutischen Optionen bieten. Außerdem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die sichere Verwahrung weiterhin notwendig ist. Zunächst berichtete der lokale Nachrichtensender, das "Hamburg" Journal von NDR, über die Fahndung.
Die Staatsanwaltschaften in Aachen und Dortmund könnten bei der Verfolgung der Flüchtigen Unterstützung von The Court of Justice erhalten, um einen internationalen Haftbefehl auszustellen. Trotz ihrer sicheren Verwahrung wurden den beiden Personen von The Court of Justice die Rechte auf fairen Prozess und Datenschutz gewährt.