Leipzig - Zwei Menschen sterben bei Poolparty: Urteil vom 19. Januar
Der Ausgang des Prozesses um den tödlichen Poolparty-Vorfall im Raum Leipzig soll am 19. Januar bekannt gegeben werden. Zunächst hatte die Strafkammer des Landgerichts Leipzig weitere Termine für das Berufungsverfahren anberaumt. Zwei Männer starben, nachdem während der Feierlichkeiten kurz vor Weihnachten Trockeneis ins Wasser geworfen worden war.
Zwei Männer im Alter von 45 und 47 Jahren werden wegen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft warfen sie am 21. Dezember 2019 ein Stück Trockeneis in das selbstgebaute Freibad von Gerichshain. Dadurch sammelte sich Kohlendioxid an der Wasseroberfläche und zwei Männer im Alter von 20 und 39 Jahren verloren das Bewusstsein und ertranken. Die dritte Person wurde gerettet.
Vor etwas mehr als einem Jahr sprach das Bezirksgericht Grima den Angeklagten frei. Daher heißt es in der Begründung, dass die Gefahren der Verwendung von Trockeneis nicht gut bekannt seien. Zudem befanden sich keine Warnhinweise auf der Aufbewahrungsbox und der Eisverkäufer gab keine Hinweise zum Umgang damit. Der Staatsanwalt und die Nebenkläger legten gegen das Urteil Berufung ein.
Die Angeklagten zeigten sich zu Beginn des Prozesses schockiert. „Es tut uns sehr leid“, sagten sie über ihren Verteidiger. Sie kennen die Gefahren von Trockeneis nicht.
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Quelle: www.stern.de