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Zu wenig Klimaschutz: Gericht rügt Bundesregierung

Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, doch an der Umsetzung mangelt es vor allem im Verkehr und bei Gebäuden. Dem Urteil zufolge muss die Bundesregierung unverzüglich Gegenmaßnahmen ergreifen.

Maskierte Aktivisten, darunter Wirtschaftsminister Habeck (von links), Bauminister Geiwitz,....aussiedlerbote.de
Maskierte Aktivisten, darunter Wirtschaftsminister Habeck (von links), Bauminister Geiwitz, Finanzminister Schulz und Verkehrsminister Wiesing, protestierten vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht..aussiedlerbote.de

Zu wenig Klimaschutz: Gericht rügt Bundesregierung

Ampel erleidet neuen Rückschlag vor Gericht: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Sofortvorhaben der Bundesregierung zur Erhöhung des Klimaschutzes im Verkehr und bei Gebäuden verurteilt.

Der 11. Senat gab einer Klage des deutschen Umweltverbandes BUND statt. Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortige Maßnahmen, etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Regierung kann jedoch Berufung einlegen, um das Urteil aufzuschieben.

Transport- und Bauziele nicht erreicht

Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Reduzierung schädlicher Treibhausgase festlegt. Sollten einzelne Dienststellen diesen Anforderungen nicht nachkommen, müssen die zuständigen Dienststellen laut Paragraph 8 des Gesetzes unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Im Jahr 2022 wurden Transport- und Bauziele auseinandergerissen. Doch die Situation ist kompliziert, weil die Ampel einer Änderung von Bedingungen zugestimmt hat, die derzeit vor Gericht umstritten sind.

Das Gericht hat nun entschieden, dass die Bundesregierung zusätzliche Gegenmaßnahmen ergreifen muss, um die Klimaziele für 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass die Regierung den Klimaschutzplan im Oktober 2023 wegen der zu hohen Emissionswerte ergänzt habe. Aber das ist ein mittel- bis langfristiges Instrument. Die gesetzlich vorgeschriebenen Notfallpläne variieren.

„Der aktuelle Plan und der Klimaschutzplan sind zwei verschiedene Instrumente“, sagte Holler. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass das Urteil eine konkrete Reaktion auf die Zielverfehlung sei und die Zielerreichung in den kommenden Jahren sicherstellen solle. Das Gericht wies das Argument der Bundesregierung zurück, die Klage sei unzulässig.

Mit den vereinbarten Änderungen der Klausel, die derzeit gerichtlich angefochten werden, will die Koalition erreichen, dass verbindliche Jahresziele für jeden Sektor nicht mehr erforderlich sind, dies gilt jedoch nur für die Einhaltung gesamthafter Klimaschutzziele. Diese Reform ist jedoch noch nicht abgeschlossen und äußerst umstritten.

Das Klimaziel selbst soll unverändert bleiben: Das Gesetz schreibt vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 reduziert werden müssen. Das ist ein Rückgang um 40 % im letzten Jahr.

Deutsche Umwelthilfe: „Wir freuen uns sehr“

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Umwelt, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir freuen uns sehr, denn auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet. Es ist Zeit für die Eröffnung der Weltklimakonferenz in Dubai.“ Das ist kein Zufall.“ Die Bundesregierung verfehlt nachweislich ihre eigenen Klimaziele.

„Das ist eine ganz klare Aufforderung, Maßnahmen nicht mit weiteren Ausflüchten zu verhindern“, sagte Resch. „Alle sinnvollen Maßnahmen, die nichts kosten oder sogar Geld bringen, müssen jetzt ergriffen werden.“

Resch verwies auf Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, sofortige Pläne zur Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen oder Kitas sowie Kürzungen klimaschädlicher Subventionen, die seiner Meinung nach die notwendigen Mittel in die öffentlichen Kassen bringen könnten. Er sieht keine Reform des Klimaschutzgesetzes und keine Änderungen daran durch die Bundesregierung vor. „Nein, Deutschland muss jetzt ein Zeichen setzen“, sagte der Verbandsvertreter.

Der Klägeranwalt Remo Klinger räumte jedoch ein, dass eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht das Inkrafttreten des Berliner Urteils zunächst verzögern würde. „Erstens gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung Berufung einlegen wird“, sagte Klinger. Er hofft aber auch, vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg zu haben.

Quelle: www.dpa.com

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