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zu kompliziert? Karlsruhe äußert sich zur Wahlrechtsreform 2020

Das ist paradox: Seit Juni gilt eine umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Klagen dagegen sind bereits anhängig. Zunächst wird aber über die bisherigen Reformen entschieden.

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Derzeit sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag, so viele wie nie zuvor. Die Steuervariable ist zunächst auf 598 eingestellt..aussiedlerbote.de

zu kompliziert? Karlsruhe äußert sich zur Wahlrechtsreform 2020

Ob die Änderungen durch die Wahlrechtsreform 2020 rechtmäßig sind, wenn das Wahlrecht zu komplex ist – darüber wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Dabei geht es nicht um das aktuelle Wahlrecht, sondern um frühere Reformen.

Dies wurde damals von der Schwarz-Roten Allianz gefördert. 216 Abgeordnete der damaligen Oppositionsparteien Liberaldemokraten, Grüne und Linke reichten Klage ein.

Dabei geht es unter anderem um die Bestimmungen zur Sitzverteilung, nach denen der aktuelle Bundestag im Jahr 2021 konstituiert wird. Ziel der Reformen war es, den durch Abhängigkeits- und Entschädigungsmandate gewachsenen Bundestag zu verkleinern.

Aus Sicht des Klägers verstößt dies gegen den Grundsatz der Chancengleichheit beider Parteien. Sie bemängeln zudem, dass die Regelungen zu komplex und undurchsichtig seien. Der Zweite Senat diskutierte das Thema ausführlich während einer Anhörung im April. Es wird darüber diskutiert, ob das Wahlrecht nicht verfassungswidrig sein könnte, nur weil es von den Wählern nicht mehr verstanden wird.

Konkret beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der sogenannten normativen Kontrolle. Der Richter prüft die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnorm in allen relevanten Aspekten – in diesem Fall § 1 Abs. 3 bis 5 des Gesetzes 25 des Bundeswahlrechtsänderungsgesetzes.

Ergebnisse wichtig für Berliner Wiederwahl

Das Ergebnis könnte insbesondere für geplante Neuwahlen in Berlin von Bedeutung sein. Denn in einigen Wahlkreisen muss die Bundestagswahl 2021 aufgrund von Pannen am Wahltag möglicherweise wiederholt werden. Auch in Karlsruhe läuft das Verfahren, das Urteil soll am 19. Dezember fallen. Diese Wiederwahl sollte eigentlich nach denselben Regeln durchgeführt werden wie die ursprüngliche Vorwahl. Würde dies jedoch auf der Grundlage verfassungswidriger Bestimmungen erfolgen, würden sich bei der Wiederholung des Wahlvorgangs heikle rechtliche Probleme ergeben.

Derzeit sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag, so viele wie nie zuvor. Die Steuervariable ist zunächst auf 598 eingestellt. Grundsätzlich sind sich also alle einig, dass hier eine Reform nötig ist. Jahrelang drehte sich die Debatte lediglich um das „Wie“. Denn jeder möchte vermeiden, auf eigene Kosten zu schrumpfen.

Einer der Kritikpunkte an den Reformen 2020 ist, dass ab der vierten Mission ausstehende Missionen nur noch durch Kompensationsmissionen anderer Parteien ausgeglichen werden können. Ein schwebendes Mandat liegt dann vor, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr aufgrund des Ergebnisses des zweiten Wahlgangs Sitze zustehen. Der Grünen-Politiker Till Steffen kritisierte bei einer mündlichen Verhandlung im April in Karlsruhe, dass sich die CSU einen „ganz starken Sondervorteil“ verschafft habe. CSU-Kandidaten gewinnen in der Regel fast alle Wahlkreise in Bayern.

Ampel eigene Wahlrechtsreform

Das Ampel-Bündnis, bestehend aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP, hat nun eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Sie geht über frühere Reformen hinaus und wurde von der aktuellen Opposition scharf kritisiert. Mehrere Klagen in dieser Angelegenheit sind bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

In diesem Zusammenhang stellten FDP, Grüne und Linke daraufhin den Antrag, den bisherigen Reformprozess auszusetzen. Sie gehen davon aus, dass die Angelegenheit geklärt ist. Die Richter sahen das jedoch anders und wiesen die Klage im März ab – es liege im öffentlichen Interesse, dass es weitergeht.

Quelle: www.dpa.com

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