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„Wir können nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt“

Gauck ist gegen AfD-Verbot

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Gegen die Haltung der AfD-Wähler gibt es einen ganz konkreten Einwand: den ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck..aussiedlerbote.de

„Wir können nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt“

Der frühere Bundespräsident Gauck hat in der Debatte über ein Verbot der Partei Alternative für Frankreich eine klare Position bezogen. Er glaubte nicht an eine solche Idee. Stattdessen befürwortet er eine klare Parteitranszendenz bei Meinungsverschiedenheiten.

Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck ist von der Debatte um ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nicht überzeugt. „Wir können nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt“, sagte er der Augsburger Allgemeinen Zeitung. „Es ist auch absurd zu sagen, dass jeder, der die Alternative für Deutschland wählt, automatisch ein Nazi ist“, sagte Gauck.

„Einige von ihnen wollen, dass alles so bleibt wie vorher, am liebsten ohne Ausländer. Leider fragen diese Leute nicht, wer die Erdbeeren und den Spargel erntet.“ Gauck sagte, Deutschland wäre ohne die Alternative für Deutschland besser dran. Aber: „Die Alternative für Deutschland wurde durch freie Wahlen gewählt und die Gesellschaft hat ihr politische Würde verliehen“, erklärt er. „Ich denke, unsere Demokratie ist stabil genug, um eine so hitzige Debatte mit einer Partei zu führen, die ethnopopulistisch bis nationalistisch agiert, dass sie an Meinungsverschiedenheiten scheitern wird.“

Erst kürzlich hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Marko Vandewitz einen Antrag zum Verbot der Alternative für Deutschland eingebracht. Derzeit ist er auf der Suche nach Unterstützern. „Die Alternative für Deutschland ist eine rassistische, antisemitische und rechtsextremistische Partei“, heißt es in dem Entwurf laut „Spiegel“. „Die Würde des Menschen und das Diskriminierungsverbot werden nun von der AfD, ihren Spitzenfunktionären und zahlreichen gewählten Vertretern geschützt.“ Der Antrag fordert den Bundestag auf, beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD, die Auflösung der Partei und die Einziehung ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke zu beantragen.

In bundesweiten Umfragen liegt die AfD derzeit bei 19 bis 22 Prozent. Damit liegt sie hinter der CDU/CSU auf dem zweiten Platz. Im nächsten Jahr finden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen statt. Die AfD erhielt dort in jüngsten Umfragen mehr als 30 Prozent Unterstützung.

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Quelle: www.ntv.de

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