Weser wegen erzwungener Tötung einer Prostituierten erneut inhaftiert
Der zweite Täter wurde wegen Beihilfe zu einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Auch eine Mitangeklagte, eine Frau, wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. In der neuen Klage gegen die drei Angeklagten geht es um rechtliche Details und die Gewichtung einzelner Klagen.
Im Oktober 2021 verurteilte das Landgericht drei Angeklagte wegen Zwangsprostitution und Unterlassung bzw. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten bis zu 8 Jahren. Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord, das Gericht gelangte jedoch während des Prozesses zu der Überzeugung, dass dies nicht bewiesen werden konnte.
Das Gericht erklärte, die Angeklagten hätten die Frau, die an einer schweren psychischen Erkrankung litt, ausgenutzt, um sie zur Prostitution zu zwingen, und ihr medizinische Hilfe verweigert. Sie starb schließlich im Frühjahr 2020, ohne sich wieder aufbauen zu können. Die Hauptangeklagte beschwerte ihren Körper mit einer Betonplatte und warf ihn in die Weser nahe dem Stadtteil Balkh.
Das Bundesgericht bestätigte im Mai das Urteil im Wesentlichen, wies das Landgericht Verden jedoch an, die konkrete Strafhöhe neu zu verhandeln. Das Strafmaß ist nun niedriger als im ersten Urteil des Bezirksgerichts. Ein Gerichtssprecher sagte, die Situation sei auf die lange Verfahrensdauer und die positiven Entwicklungen für beide Angeklagten zurückzuführen.
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Quelle: www.stern.de