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Weitere ältere Häftlinge in Sachsen: zwei Männer aus der DDR-Zeit

Nach DDR-Strafrecht verurteilt – Zwei ältere Männer sitzen derzeit wegen Verbrechen aus der DDR-Zeit in einem sächsischen Gefängnis. Insgesamt ist der Anteil älterer Häftlinge deutlich gestiegen. Sie haben Sonderangebote.

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Ein Häftling im Rentenalter im Seniorentrakt der Justizvollzugsanstalt Waldheim geht mit einem Rollator durch den Gang. Foto.aussiedlerbote.de

Gesellschaft - Weitere ältere Häftlinge in Sachsen: zwei Männer aus der DDR-Zeit

Sachsen Zwei Männer sind weiterhin nach dem ostdeutschen Strafgesetzbuch verurteilt. Das Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass sie wegen Mordes sowie wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs inhaftiert seien.

Im zweiten Fall dauerte es 30 Jahre, den Mörder zu finden. Im April 1987 wurde im Vogtland eine 18-Jährige brutal vergewaltigt und ermordet. Im Jahr 2017 verurteilte das Amtsgericht Zwickau einen Frührentner aus Gera unter Hinweis auf die Schwere des Verbrechens zu lebenslanger Haft. Der Richter kombinierte das ostdeutsche Mordrecht mit dem bundesdeutschen Recht. Das Bundesgericht entschied 2018, dass das Verhalten zulässig sei und verhängte das endgültige Urteil gegen den heute 68-Jährigen.

Mittlerweile steige der Anteil älterer Häftlinge im Freistaat, teilte das Ministerium mit. Am 8. Dezember befanden sich im sächsischen Justizvollzug 124 Insassen im Alter von 60 Jahren und älter. Vor drei Jahren lag diese Zahl bei 95.

Die Justizvollzugsanstalt Waldheim (Mittelsachsen) ist die einzige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Sachsen mit einer speziellen Seniorenstation mit insgesamt 54 Plätzen. Nach Angaben des Justizministeriums wird dies häufig sinnvoll genutzt. In der Regel werden Insassen ab 60 Jahren aufgenommen, bei denen bereits eine altersbedingte Störung vorliegt. Die Unterbringung in der Geriatrie erfolgt nur auf Anfrage des Gefangenen.

Auf Seniorenstationen können Insassen ihre Zellen häufiger verlassen, um mit anderen Insassen zu kochen, zu essen, Brettspiele zu spielen oder Sport zu treiben. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, man wolle damit sozialem Rückzugsverhalten und dem daraus resultierenden beschleunigten Alterungsprozess entgegenwirken. Für einzelne Gefangene auf dieser Station kann je nach Alter und Haftstrafe die Möglichkeit bestehen, im Gefängnis zu sterben. Der Sprecher betonte, dass auch Einzelgespräche möglich seien.

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Quelle: www.stern.de

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