- Weimarer Coronavirus-Maskenfall unter Prüfung durch BGH: Bewertung des früheren Urteils
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am Mittwoch (10:30 Uhr) prüfen, ob die Verurteilung eines Richters aus Thüringen, der wegen richterlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zu COVID-19-Maßnahmen angeklagt war, rechtmäßig war. Der Richter hatte versucht, die Maskenpflicht in zwei Schulen in Weimar abzuschaffen. Seine Entscheidung wurde später von höheren Gerichten kassiert, aber er wurde dann vom Landgericht Erfurt wegen richterlichen Fehlverhaltens schuldig gesprochen.
Vorwürfe des Fehlverhaltens
Laut den Richtern in Erfurt hatte der Angeklagte bereits eine Entscheidung getroffen und den Gerichtsprozess manipuliert, um zu diesem vorbestimmten Urteil zu gelangen. Dies stellte einen schweren Fall von richterlichem Fehlverhalten dar, wie das Landgericht Erfurt in seinem Urteil vom August 2023 entschied.
Darüber hinaus hatte der Richter angeblich versucht, seine Rolle bei der Vorbereitung des Falls zur Maskenpflicht zu verschleiern. Wochen vor seiner Entscheidung soll er angeblich nach einer Familie mit Kindern gesucht haben, die er für eine Kinderschutzsache verwenden konnte. Er wurde wegen richterlichen Fehlverhaltens zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Das genaue Datum für die Entscheidung des BGH in diesem Fall steht noch nicht fest.
Die Berufung des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen richterlichen Fehlverhaltens durch das Landgericht Erfurt wird derzeit vom Obergericht, dem Obergericht, geprüft. Trotz der Kassierung seines Urteils zur Maskenpflicht in höheren Gerichten sind die Vorwürfe der Manipulation des Gerichtsprozesses und der Verschleierung seiner Rolle bei der Vorbereitung des Falls zur Maskenpflicht weiterhin Gegenstand der Betrachtung durch das Obergericht.