BVG - Wegener besucht BVG Security und wirbt für Videoüberwachung
Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener hat sich öffentlich für eine verstärkte Videoüberwachung in der Hauptstadt ausgesprochen. „Wir sollten sehen, dass wir die Videotechnik auch in anderen Kriminalitätsschwerpunkten einsetzen können, wie sie in der BVG sehr gut funktioniert hat“, sagte der CDU-Politiker am Freitag bei einem Besuch bei den Berliner Verkehrsbetrieben in Kreuzberg. sagte in der Sicherheitszentrale. Videoüberwachung an U-Bahn-Stationen helfe oft bei der Lösung von Kriminalitätsproblemen, sagte Wegner. Laut BVG fordern Ermittlungsbehörden mehr als 8.000 Mal im Jahr Videomaterial von Verkehrsunternehmen an.
In den Berliner U-Bahn-Stationen sind rund 6.800 Kameras installiert und auch alle Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs sind mit Kameras ausgestattet.An Bushaltestellen ist keine Videoüberwachung möglich, ansonsten wird der öffentliche Straßenraum gefilmt. Bei der Videoüberwachung von U-Bahn-Stationen sind Gesichter erst nach Betreten der Station klar erkennbar.
Im Sicherheitskontrollzentrum sehen sich Videobeobachter stichprobenartig Materialien an. „Wir behalten nachts kleinere, eher menschenleere Bahnhöfe im Auge, da es dort weniger potenzielle Zeugen des Vorfalls gibt“, sagte Ingo Tederahn, Leiter der BVG-Sicherheitsabteilung.
Alle Notrufe, die über den Notrufkasten des U-Bahnhofs getätigt werden, erreichen auch die Sicherheitsleitstelle. Während Wegeners Besuch meldete beispielsweise ein Anrufer am U-Bahnhof Adenauerplatz, dass ein Fahrgast auf der Treppe gestürzt sei. Sekunden später schickte ein Mitarbeiter der Leitstelle einen Krankenwagen dorthin.
Der Bürgermeister betonte, dass Sicherheit bei der BVG mehr bedeute als nur die Sicherheit der Fahrgäste. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Bus- und Bahnfahrer. „Diese Mitarbeiter reisen auch im Auftrag von Berlin“, sagte Wegner. „Wenn wir BVG-Mitarbeiter angreifen, müssen sie genauso bestraft werden wie Polizei und Feuerwehr.“ Er versprach, sich bei der Bundesregierung für eine entsprechende Gesetzesanpassung einzusetzen.
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Quelle: www.stern.de