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Was neue EU-Renovierungsanforderungen für Hausbesitzer bedeuten

Keine Rücksicht auf Sanierungspflichten

Ab 2030 werden nur noch Gebäude gebaut, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen....aussiedlerbote.de
Ab 2030 werden nur noch Gebäude gebaut, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen..aussiedlerbote.de
  • Gebäude müssen künftig energieeffizienter werden, heißt es in einer Vereinbarung des Europäischen Parlaments und der Verhandlungsführer aus EU-Ländern. Dies soll dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele erreicht. Konkret soll der Energieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 % und bis 2035 um durchschnittlich 20 bis 22 % sinken, wie EU-Länder und Parlamente am späten Donnerstag in Brüssel mitteilten.

Was neue EU-Renovierungsanforderungen für Hausbesitzer bedeuten

Für Nichtwohngebäude schreiben die Vorschriften die Sanierung von 16 % der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 % bis 2033 vor.

Protokollübersicht:

Werde ich gezwungen sein, mein Haus zu renovieren?

Die genauen Auswirkungen dieser Auflagen auf Eigenheimbesitzer und die Wirtschaft werden maßgeblich davon abhängen, wie Deutschland sie umsetzt. Entgegen bisheriger Befürchtungen hat Berlin hier mehr Handlungsspielraum. Das Europäische Parlament und die EU-Länder wollten zunächst dem Beispiel der Europäischen Kommission folgen und strengere Mindeststandards für Gebäude einführen. Die Idee ist beispielsweise, dass 15 % der am wenigsten effizienten Gebäude eines Landes renoviert werden müssen. Viele betrachten solche Auflagen als zwingende Sanierungen.

Dies wurde jedoch auf EU-Ebene abgeschafft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Energieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um mindestens 20 % zu senken. Mit anderen Worten: Auch die Verbesserung bereits gut gedämmter Gebäude auf einen besseren Standard trägt dazu bei, die Ziele zu erreichen. Schlecht isolierte Häuser stehen nicht mehr wie zunächst erwartet im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Hälfte der Einsparungen dürfte jedoch durch die Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude erzielt werden.

Wie viel wird dieses Projekt kosten?

Es kommt auch darauf an, wie genau Deutschland diese Vorgaben umsetzt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft Haus & Grund teilte auf Anfrage mit, dass die 15 % der am wenigsten effizienten Gebäude in Deutschland etwa 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 100.000 Mehrfamilienhäuser entfallen, und berief sich dabei auf Daten der Arbeitsgemeinschaft Zeitgenössisches Bauen (ARGE) aus dem Jahr 2022 e.V.). Selbst eine teilweise Modernisierung dieser Gebäude könnte rund 17 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Allerdings sieht die Wirtschaft in dem aktuell entdeckten Kompromiss auch eine bessere Möglichkeit, die gesamte Wohnung zu sanieren.

Der Hauptverband der deutschen Bauwirtschaft sagte, es könne zu sogenannten Skaleneffekten kommen, wenn viele Wohnungen und Häuser gleichzeitig saniert würden. Dadurch können die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit gesenkt werden. Außerdem müssten Anreize für Sanierungen geschaffen werden, die auf benachteiligte Kunden und die am wenigsten energieeffizienten Gebäude abzielen, forderte die Kommission. Es ist unklar, wie viel solche Anreize finanzieren würden. Darüber hinaus müssen die EU-Länder nach Angaben der Kommission Mieter vor einer Kündigung beispielsweise aufgrund unverhältnismäßiger Mieterhöhungen nach Renovierungen schützen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments sind landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Regelungen ausgenommen. Gleiches gilt für Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser sind von diesen Anforderungen ausgenommen. So kündigte die Europäische Kommission an, dass EU-Länder auch Ferienhäuser von der Pflicht befreien können.

Welche weiteren Schritte wurden beschlossen?

Bis 2040 soll weder Öl noch Erdgas mehr zum Heizen verwendet werden. Auch die EU-Länder müssen ab 2025 die Subventionen für das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas einstellen, kündigte das Parlament an. Allerdings sollten Anreize für Hybridsysteme, etwa eine Kombination aus fossiler Heizung und Wärmepumpe, weiterhin möglich sein.

Darüber hinaus müssen öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude ab 2027 schrittweise überall dort, wo technisch, wirtschaftlich und funktional machbar, Solaranlagen installieren. Darüber hinaus dürfen ab 2030 nur noch Gebäude gebaut werden, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Nach Angaben des Ausschusses sind Ausnahmen möglich.

Warum besteht Handlungsbedarf?

Das Projekt basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission. Sie hat diesen Punkt vor fast zwei Jahren angesprochen, weil Gebäude ihrer Meinung nach etwa 40 % der Energie in der EU verbrauchen und etwa ein Drittel der Treibhausgase ausstoßen. Der Energiebedarf lässt sich senken, wenn das Haus besser isoliert ist oder über ein modernes Heizsystem verfügt. Was kommt als nächstes? Mit der erzielten Einigung ist der Plan im Wesentlichen abgeschlossen. Das Parlament und die EU-Länder müssen das Abkommen noch offiziell ratifizieren. Da jedoch Vertreter beider Parteien direkt an den Verhandlungen beteiligt waren, wird diese Wahrscheinlichkeit als hoch eingeschätzt. Es kommt sehr selten vor, dass nach Abschluss einer solchen Vereinbarung noch weitere Forderungen gestellt werden. Die EU-Länder müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen.

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Quelle: www.ntv.de

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