Warum Sie jetzt freiwillige Rentenbeiträge leisten sollten
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Renten erhöhen und Kürzungen ausgleichen. Oder sogar direkt einen Anspruch geltend machen. Einzahlungen für 2023 sollten schnellstmöglich erfolgen. Lesen Sie hier, warum es empfohlen wird.
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, soll in diesem Jahr den Beitrag 2023 zahlen. Zwar können die Beiträge für das Jahr 2023 noch bis zum 2. April 2024 gezahlt werden, allerdings erhöht sich der gezahlte Betrag ab 2024 um ca. 4 %.
Wer im Jahr 2023 Beiträge leistet, kann einen Betrag zwischen dem aktuellen Mindestmonatsbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstmonatsbeitrag von 1.357,80 Euro wählen. Bei der Überweisung müssen die Versicherungsnummer, der Vor- und Nachname sowie die voraussichtliche Beitragsdauer angegeben werden. Wer bis zum Jahr 2024 seine Beiträge aus dem Jahr 2023 nicht gezahlt hat, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mindestens 100,07 Euro pro Monat zahlen, der Höchstbeitrag steigt auf 1.404,30 Euro pro Monat.
Sicherung Ihres Anspruchs
Freiwillige Beiträge sind insbesondere für diejenigen sinnvoll, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder mit zusätzlichen Beiträgen die fünfjährige Wartefrist für den Rentenbezug absolvieren möchten. Besonders profitieren Mütter und Väter, die nie in ihre Pensionskasse eingezahlt haben und sich stattdessen der Erziehung ihrer Kinder widmen. Für jedes nach 1992 geborene Kind erhalten Sie drei Jahre Erziehungszeitgutschrift. Ab 2014 werden Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei fiktive Beitragsjahre angerechnet – bisher nur ein Jahr. Doch das reicht zumindest für Kinder nicht aus, um in den Genuss der gesetzlichen Rente zu kommen. Hier sichern Sie durch freiwillige Beiträge Ihre Rentenansprüche.
Rente erhöhen
Auch Freiberufler und Beamte können auf diese Weise eine gesetzliche Rente beziehen und die Höhe ihrer monatlichen Beiträge innerhalb der oben genannten Grenzen frei wählen. Für Beamte führt die so erlangte gesetzliche Rente nicht zu einer Kürzung der Rentenhöhe.Aber auch Arbeitnehmer, die der Pflichtversicherung beigetreten sind, über 50 Jahre alt sind und vorzeitig in Rente gehen möchten, können freiwillige Beiträge zum Ausgleich der Rentenkürzung leisten. Die Zahlungen können auch zur Aufrechterhaltung der Rentenversicherung bei Teil- oder Vollinvalidität verwendet werden. Auch Spenden sind steuerlich absetzbar.
Freiwillige Beiträge erhöhen die Rentenansprüche. Je höher die eingezahlten Beiträge sind, desto höher ist die Rentenerhöhung. Wenn Sie den freiwilligen Mindestbeitrag von 96,72 € pro Jahr zahlen, beträgt die gesamte monatliche Rentenerhöhung derzeit etwa 5,78 €; der Höchstbeitrag beträgt 1.320,60 €, also insgesamt etwa 78 €. Bei der Übertragung freiwilliger Beiträge ist die Versicherungsnummer und der Zeitraum, für den die Beiträge gelten, zu vermerken. Es gibt keinen Unterschied zwischen den alten und neuen Bundesländern.
Berücksichtigen Sie Steuern
Die Rente wird lebenslang gezahlt – egal wie alt Sie sind. Im Todesfall können Hinterbliebenenrenten gezahlt werden. Wer für den Ruhestand spart, muss jedoch bedenken, dass auf die Rentenversicherung in der Regel auch Steuern anfallen, wenngleich diese in der Regel deutlich geringer ausfallen. Darüber hinaus zahlen viele Menschen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 11 %.
Wie viel in Euro freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente beitragen, lässt sich mit dem Rechner auf dem Informationsportal www.ihre-sorge.de berechnen. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet Informationen, Beratung und Prognosen. Alle Informationen zur freiwilligen Rentenversicherung finden Sie auch in der kostenlosen Broschüre „Freiwillige Rentenversicherung: Ihre Vorteile“, die Sie hier herunterladen können.
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Quelle: www.ntv.de