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War der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt geplant? Mit 20 Jahren inhaftiert

Der 20-jährige Mann, der mutmaßlich den Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt geplant hat, bleibt in Untersuchungshaft. Die Entscheidung habe das zuständige Landgericht getroffen, teilte das Niedersächsische Landeskriminalamt am Dienstag mit. Nähere Angaben wollte das LKA aus taktischen...

Am Polizeipräsidium hängt ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“. Foto.aussiedlerbote.de
Am Polizeipräsidium hängt ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“. Foto.aussiedlerbote.de

Kriminalität - War der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt geplant? Mit 20 Jahren inhaftiert

Der 20-jährige Mann, der mutmaßlich den Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt geplant hat, bleibt in Untersuchungshaft. Die Entscheidung habe das zuständige Landgericht getroffen, teilte das Niedersächsische Landeskriminalamt am Dienstag mit. Nähere Angaben wollte das LKA aus taktischen Gründen nicht machen. Der Mann aus Sachsen-Anhalt wurde am 21. November in Helmstädt wegen Anzeichen schwerer Gewalt festgenommen. Der NDR berichtete zuvor.

Als mögliches Ziel identifizierten die Ermittler nach bisherigen Erkenntnissen den Weihnachtsmarkt in Hannover – „Diese Möglichkeit können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen“, sagte ein LKA-Sprecher. Nach Angaben von Sicherheitskreisen kam der junge Iraker erst letztes Jahr nach Deutschland und fand in Niedersachsen einen Job. Er soll darüber nachgedacht haben, Touristen auf dem Weihnachtsmarkt mit einem Messer anzugreifen.

Zwei junge Männer im Alter von 15 und 16 Jahren wurden kürzlich in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wegen des Verdachts der Planung von Anschlägen auf Weihnachtsmärkte festgenommen. Sie sollen mit der Terrorgruppe Islamischer Staat sympathisieren.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums kann die polizeiliche Sicherungsverwahrung nach richterlicher Entscheidung zunächst 14 Tage dauern. Diese Frist kann nach Prüfung durch einen Richter um weitere 14 Tage verlängert werden. Zur Gefahrenabwehr kann sie um 7 Tage verlängert werden.

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Quelle: www.stern.de

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