Vorschläge zur Reform des Anti-Kinderpornografie-Gesetzes
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) drängt auf angekündigte Gesetzesreformen zur Darstellung von Missbrauch. Konkret wird die Mindeststrafe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie von derzeit einem Jahr Gefängnis (je nach Delikt) auf drei bis sechs Monate gesenkt. Das teilte das Berliner Justizministerium mit. Kantone und Verbände können nun zum entsprechenden Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
Mit der Reform soll verhindert werden, dass diejenigen bestraft werden, die den Zweck der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen nicht teilen. „Zum Beispiel muss eine Mutter, die in einem Klassenchat Kinderpornografie entdeckt und diese weitergeleitet hat, um andere Eltern vor den Bildern zu warnen, derzeit mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden“, sagte Buschman. „Das ist unfair, da die aktuelle Rechtslage mitunter diejenigen bestraft, die die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen.“
Der Minister erklärte weiter: „Die Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis bleibt unverändert.“ – So Wer Kinder sexuell missbraucht, sich an solchen Meldungen erfreut oder solche Meldungen gewinnbringend verbreitet, kann weiterhin hart bestraft werden.“
Dementsprechend will Buschmann das seit Juli 2021 geltende Gesetz aufheben. Hart Strafmaßnahmen, die sich seiner Meinung nach in der Praxis nicht als erfolgreich erwiesen hätten. Damit sollen auch Situationen berücksichtigt werden, in denen Personen möglicherweise versehentlich Beschreibungen von Missbrauch erhalten. Nach der neuen Reform sollen niedrigere Mindeststrafen auch für „jugendliche Straftäter gelten, die aus für den Entwicklungsstand eines jungen Menschen typischen Beweggründen wie mangelnder Erfahrung, Neugier, Lust oder Abenteuerlust“ handeln. Hinterlassen Sie einen tiefen Eindruck.“
Quelle: www.dpa.com