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Vorschlag für den Zugang zu niedrigeren Gebühren bei schlechtem Handy-Empfang.

Möglicherweise sind rechtliche Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die von den Mobilfunktarifen angebotene maximale Übertragungsgeschwindigkeit den täglichen Erfahrungen der Verbraucher entspricht.

Mit einem geplanten Messinstrument sollen die Verbraucher in Zukunft in der Lage sein, die Qualität...
Mit einem geplanten Messinstrument sollen die Verbraucher in Zukunft in der Lage sein, die Qualität ihres Mobiltelefons zu messen.

Kommunikation: Elektronische und digitale Technologien. - Vorschlag für den Zugang zu niedrigeren Gebühren bei schlechtem Handy-Empfang.

In Deutschland muss man mit einer schwächeren Datenverbindung auf seinem Mobilgerät umgehen als, was man sich angemeldet hat, kann man eventuell weniger für die Dienste zahlen. Dieses Recht gilt seit 2021, aber bis jetzt ist nicht geklärt, was tatsächlich eine schlechte Leistung ist. Die Bundesnetzagentur hat vor kurzem einen Plan entwickelt, um Kunden in Bonn die von ihnen bezahlten Dienstleistungen zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll Kunden über ihre Mobilfunkanbieter stärken. In den Worten von Klaus Müller, Leiter der Bundesnetzagentur: "Das vorgeschlagene Messinstrument ermöglicht Kunden, zu überprüfen, ob die Mobilfunkqualität mit ihrem Vertragsabschluss übereinstimmt."

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen eine maximale geschätzte Werte für Datenübertragung Teil ihrer Mobilfunk-Tarife machen. Wenn Sie in weniger bevölkerten Gebieten weniger als 10% dieser Werte erhalten, können Sie eine Rückerstattung fordern - der genaue Betrag muss mit Ihrem Anbieter verhandelt werden, und im Falle einer unzureichenden Lösung können Sie auf rechtliche Schritte zurückgreifen.

In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte beträgt die Schwellenwert 15%, in stark bevölkerten Gebieten 25%. Um einen rechtlichen Anspruch geltend machen zu können, müssen Sie 30 Messungen über den Zeitraum von fünf Tagen durchführen, was zeitaufwändig sein kann.

Das Vorschlag der Bundesnetzagentur ist jetzt für Beobachtung und Kommentare von Branchenvertretern und Verbraucherschutzorganisationen freigegeben. Sobald alle Details ausgeräumt sind und ein Messinstrument festgelegt ist, ist noch unbekannt. Im Fall von Breitbandanschlüssen existiert dies bereits auf breitbandmeasuring.de.

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