Volksbegehren zur „Bürgerbeschlagnahme“ vor dem Verfassungsgerichtshof
Der Senat hat wegen rechtlicher Bedenken gegen die Volksinitiative „Hamburger Beschlagnahmung“ Berufung beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Vergangene Woche sei beim Gericht ein Antrag eingegangen, mit dem die nächste Stufe, ein Volksentscheid, nicht durchgeführt werden solle, bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Bestehen daher rechtliche Bedenken gegen die Durchführung des Referendums, ist der Senat verpflichtet, die Gerichte anzurufen.
„In solchen Fällen muss das Hamburgische Verfassungsgericht prüfen, ob eine potenzielle Volksinitiative die Einschränkungen der Hamburgischen Verfassung und anderer übergeordneter Gesetze respektiert“, erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Die Senatskanzlei äußerte Bedenken. Es gebe „ Daran bestehen erhebliche Zweifel. Laut Wantzen werde das Gericht nach Prüfung entscheiden, ob das Volksbegehren, das während des Verfahrens ruhen werde, durchgeführt werde.
Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg Enteignet“ wurden mehr als 18.000 Hamburger Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, die Volksinitiative „Hamburg Enteignet“ zu unterstützen Anwohner Anwohner unterstützen diese Forderung Hanseatisches Stadtsozialisierungsgesetz. Ziel der Initiative ist es, große Immobilienunternehmen mit mehr als 500 Wohnungen zu enteignen, um die Mieten zu senken.
Im März dieses Jahres wurden Unterschriften von Unterstützern übergeben Senat. Dieser bestätigte, dass die Voraussetzung von mindestens 10.000 Unterschriften erfüllt war. Angeblich diskutierten Bürger in öffentlichen Versammlungen über das Thema. Allerdings unterstützte dort nur die Linksfraktion die Initiative. Nach Angaben des Senats hatten sich die Unterstützer bereits vor einem Monat beworben Der nächste Schritt – Referendum. Wenn das passiert, wird der Weg zu einem Referendum endlich frei.
Am Dienstag kritisierten linke Fraktionen das Vorgehen des Senats. Ihre mietpolitische Sprecherin Heike Souder Heike Sudmann sagte: „ Dem Senat ist es seit Jahren nicht gelungen, eine wirksame und nachhaltige Abhilfe gegen die Mietexplosion zu finden. „
Ihrer Meinung nach wird die Enteignung gewinnorientierter Wohnungsunternehmen betroffenen Mietern helfen. Der Senat will aber weiterhin mit der Immobilienbranche und „turbulenten“ Investoren „auskommen“. Suderman sagte: „Rückkehr.“ Der Weg zum Verfassungsgericht beruht auf Verzweiflung und dem Wunsch, vom eigenen Versagen abzulenken. ”
Quelle: www.dpa.com