- Verringerte Anzahl der im ersten Halbjahr des Zeitraums ausgeschriebenen Warrants.
Im zufälligen Entdecken, durch selbstgestandene Vorfälle oder nach sorgfältigen Untersuchungen: Im ersten Halbjahr 2024 wurden durchschnittlich täglich etwa 17 Haftbefehle vollstreckt. Insgesamt belief sich dies auf 3.054 vollstreckte Haftbefehle, was rund 450 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres mit 3.507 vollstreckten Befehlen ist. Dies bestätigte das Landeskriminalamt Magdeburg auf Anfrage. Die Daten stammen aus Auswertungen des Bundeskriminalamts.
Außer diesen vollstreckten Befehlen gibt es zahlreiche weitere, die noch ausstehend sind. Stand Juli 1, 2024, waren 2.694 Haftbefehle noch offen, was leicht weniger als im Vorjahr (2.710) ist.
Mehrere Haftbefehle können auf eine Person zutreffen, wie das LKA erklärte. Gleichzeitig werden täglich Haftbefehle vollstreckt und der gesuchte Status einer Person sofort widerrufen. Neue Haftbefehle werden ausgestellt und Personen auf die gesuchte Liste gesetzt.
Eine Vielzahl von ausstehenden Haftbefehlen wegen Ordnungswidrigkeiten
Der häufigste Grund für diese Haftbefehle sind Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Dabei geht es um die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Personen zahlen zum Beispiel Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Falschparken oder Fahren unter Einfluss von Alkohol nicht, wie ein LKA-Sprecher erklärte. Nach Erinnerung kann dann ein Haftbefehl zur Einziehung des Bußgeldes ausgestellt werden.
Zum Beispiel berichteten Polizeibeamte im Salzlandkreis im April, dass sie einen Mann mit 17 ausstehenden Haftbefehlen in Bernburg festgenommen hatten. Der 57-Jährige wurde in seiner Wohnung angetroffen und konnte die Gesamtsumme von 334 Euro bezahlen, um so eine Inhaftierung zu vermeiden.
Haftbefehl nicht vollstreckt
Haftbefehle im Zusammenhang mit Diebstahl und Unterschlagung sind ebenfalls häufig. Laut LKA rangieren Betrug und Untreue auf dem dritten Platz der häufigsten Delikte. In diesen Fällen erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Klaus Tewes, dass es darum geht, eine Freiheitsstrafe anzutreten. Personen wurden verurteilt, meldeten sich aber nicht freiwillig im Gefängnis. Dann wird ein Haftbefehl ausgestellt.
Zum Beispiel stoppte Ende April eine Bundespolizeistreife eine 27-jährige betrunkene Frau am Dessauer Hauptbahnhof. Eine Überprüfung im Polizeifahndungssystem ergab, dass sie unter anderem von mehreren Staatsanwaltschaften wegen Untersuchungen zu Diebstahl und Körperverletzung gesucht wurde. Außerdem war sie wegen Fahrpreistellungspflichtverletzung verurteilt worden und hatte weder gezahlt noch ihre Strafe abgesessen. Ihr nächstes Ziel war das Gefängnis.
Stand Juli 1, 2024, gab es in Sachsen-Anhalt fünf ausstehende Haftbefehle für verurteilte Mörder, so viele wie im Vorjahr. Die Anzahl der ausstehenden Haftbefehle für Totschlag belief sich auf sechs, was einen weniger als Mitte 2023 ist.
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