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Verpflichtungen zur Sanierung von Gebäuden werden nicht mehr berücksichtigt

EU-Anforderungen für Immobilien

Verpflichtungen zur Sanierung von Gebäuden werden nicht mehr berücksichtigt

Habecks „Heizhammer“ sorgte nicht nur für Aufsehen bei den Eigentümern, sondern verhängte auch allgemeine Sanierungspflichten nach EU-Recht. Ab 2030 sollen Neubauten klimaneutral sein. Doch die befürchteten Zwangssanierungen wurden abgeschafft bzw. deutlich reduziert.

Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energieanforderungen im Gebäudebereich geeinigt. Am Donnerstagabend einigten sich Vertreter beider Behörden auf Reformen der sogenannten Baurichtlinien. Hausbesitzer sollten daher nicht zur Sanierung verpflichtet werden, wie ursprünglich im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2030 alle Neubauten klimaneutral sein sollen, ab 2028 gilt dies auch für öffentliche Gebäude. Bis 2050 soll zudem der gesamte Gebäudekomplex klimaneutral sein.

Die aktuelle Vereinbarung sieht lediglich die Gesamtanforderung vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch in der Bauwirtschaft bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 22 % zu senken. Während der Fokus auf den Gebäuden liegen sollte, die bisher am wenigsten renoviert wurden, liegt die Erreichung dieses Ziels in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.

Öl- und Gasheizung dürfte bis 2040 reichen

Nur bei Nichtwohngebäuden müssen die 16 % der am schlechtesten sanierten Gebäude bis 2033 noch saniert werden. Es besteht auch die Verpflichtung, Solaranlagen zu installieren, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bis 2040 sollen auch Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen ersetzt werden. Ab 2025 gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr für den Einbau einer Gas- oder Ölheizung. Wird ein Gaskessel jedoch mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe betrieben, können finanzielle Anreize bestehen, eine Hybridlösung zu installieren.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sorgte in Deutschland für großes Aufsehen. Es sieht eine verpflichtende Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude vor. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz schon lange unterstützt, ihn aber im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz aufgegeben.

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Quelle: www.ntv.de

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