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Verpackungssteuer: Tübingen soll Hunderttausende Euro betragen

Knapp zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer erwartet die Stadt Tübingen einen finanziellen Glücksfall. Die Universitätsstadt gab am Donnerstag bekannt, dass sie auf Basis der bisher eingegangenen Steuererklärungen im Jahr 2022 mit Steuereinnahmen von mindestens rund 692.000 Euro...

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Knapp zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer erwartet die Stadt Tübingen einen finanziellen Glücksfall. Foto.aussiedlerbote.de

Umweltmaßnahme - Verpackungssteuer: Tübingen soll Hunderttausende Euro betragen

Knapp zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer erwartet die Stadt Tübingen einen finanziellen Glücksfall. Die Universitätsstadt gab am Donnerstag bekannt, dass sie auf Basis der bisher eingegangenen Steuererklärungen im Jahr 2022 mit Steuereinnahmen von mindestens rund 692.000 Euro rechnet. Die Stadt hofft, das Geld dazu nutzen zu können, Müll aus öffentlichen Räumen zu entfernen und andere müllbezogene Umweltschutzmaßnahmen zu finanzieren.

Ab dem 1. Januar 2022 wird auf Einwegbecher und Lebensmittelverpackungen eine Verpackungssteuer erhoben. Aber Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke in Einwegverpackungen nur zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen anbieten, müssen die Steuer ab 2022 zahlen. Bisher haben 313 von 420 Unternehmen ihre Steuererklärung für 2022 abgegeben. 161 Unternehmen sind als steuerbefreite Unternehmen aufgeführt. Wenn ein Unternehmen keine Steuererklärung abgibt, hat die Gemeinde das Recht, den Steuerbetrag zu schätzen.

Die Verpackungssteuer beträgt 50 Cent (netto) auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent auf Einweggeschirr wie Kartoffelchipsschalen und 20 Cent auf Einweggeschirr und sonstiges Zubehör wie Strohhalme. Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch mit der Tübinger Verpackungssteuerfrage befassen. Ein McDonald's-Franchisenehmer hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dabei handelt es sich um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschied, dass Tübingen eine solche Steuer auf Verkäufer von Einwegverpackungen, Einwegbesteck und Besteck für Speisen und Getränke erheben darf.

Tübinger Verpackungssteuer

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Quelle: www.stern.de

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