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Verhaftung nach einem mutmaßlichen Entführungsvorfall im Polizeirevier

Auf der Polizeiwache in Albstadt behauptete ein Mann, eine Handgranate zu haben, was für Augenblicke des Schreckens sorgte. Sein Ziel war es, Zugang zu einem aprobó Williams zu erhalten. Trotz ihrer Furcht meisterten die Beamten die Situation erfolgreich.

Das Amtsgericht Hechingen ist mit einer mutmaßlichen Entführungsanklage konfrontiert worden. Es...
Das Amtsgericht Hechingen ist mit einer mutmaßlichen Entführungsanklage konfrontiert worden. Es wird behauptet, dass eine 42-jährige Person eine täuschend echt aussehende Handgranate bei sich trug, um in die Nähe einer inhaftierten Person zu gelangen.

- Verhaftung nach einem mutmaßlichen Entführungsvorfall im Polizeirevier

In der Polizeistation Albstadt (Zollernalbkreis) kam es zu Vorwürfen einer Geiselnahme. Ein 42-jähriger Mann soll Ende Juni die Station betreten und den Zutritt zum Haftraum verlangt haben, um einen inhaftierten ukrainischen Landsmann zu erreichen. Dieser stand im Verdacht, in mehreren Fällen Körperverletzung begangen zu haben, wobei das Opfer angeblich der 42-Jährige selbst war. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, behauptete der Mann, eine Handgranate zu haben, und drohte, sie zu zünden.

Während der etwa 30-minütigen Situation hielt der Verdächtige seine Hand in der Tasche und erwähnte eine bewaffnete Handgranate, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. "Die beiden anwesenden Beamten gingen aufgrund des laufenden Konflikts in der Ukraine tatsächlich davon aus, dass der Verdächtige eine scharfe Handgranate bei sich hatte", erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Sie ließen ihn jedoch nicht hinein und konnten ihn schließlich überwältigen und festnehmen. Er war tatsächlich unbewaffnet und hatte keine Sprengstoffe. Niemand wurde verletzt.

Laut Staatsanwaltschaft war der 42-Jährige stark betrunken. Er hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob ein Hauptverfahren eingeleitet werden soll.

Die Forderungen des 42-Jährigen wurden den Behörden bei der Staatsanwaltschaft vorgebracht, wo er die Genehmigung zum Betreten des Haftraums begehrte. Nach dem Vorfall übernahm die Staatsanwaltschaft die Untersuchung der Gültigkeit der Körperverletzungsvorwürfe gegen den ukrainischen Landsmann.

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