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Vater wegen Todes eines Babys angeklagt

Im Januar wurde ein Baby im Krankenhaus in Neubrandenburg gebracht und starb später. Es wurden innere Verletzungen als Ursache festgestellt. Der 29-jährige Vater wird nun beschuldigt.

Sieben Monate nach dem Tod eines Säuglings in Neubrandenburg wurde ein 29-jähriger Vater wegen...
Sieben Monate nach dem Tod eines Säuglings in Neubrandenburg wurde ein 29-jähriger Vater wegen Totschlags durch Körperverletzung angeklagt.

- Vater wegen Todes eines Babys angeklagt

Für den plötzlichen Tod eines zweimonatigen Säuglings in Neubrandenburg wird der Vater des Kindes verdächtigt. Daher wurde ein 29-jähriger Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg bestätigte. Der "Nordkurier" hatte zuvor darüber berichtet.

Der Deutsche Strafgesetzbuch sieht für solche Delikte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor, wobei in weniger schweren Fällen Haftstrafen von einem bis zehn Jahren verhängt werden können. Das genaue Datum des Prozesses am Landgericht steht noch nicht fest.

Das Kind wurde Mitte Januar in die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Neubrandenburg eingeliefert und verstarb dort kurze Zeit später. Da Anzeichen für äußere Einflüsse vorlagen, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion ergab innere Verletzungen, die darauf hindeuteten, dass das Kind geschüttelt wurde, wie berichtet wurde. Wie die Staatsanwaltschaft Anfang April mitteilte, gab es Hinweise, dass der Vater das tödliche Schütteltrauma verursacht haben könnte.

Der 29-jährige wurde nach dem Tod des Kindes in Untersuchungshaft genommen, doch der Haftbefehl wurde im Februar unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt. Seitdem muss der Mann regelmäßig zur Polizei und anderen Anordnungen Folge leisten.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann weitere Kinder mit der Mutter des verstorbenen Babys. Während der U-Haft-Überprüfung soll der Verdächtige von seiner Nähe und sozialen Bindung zur Mutter des Kindes gesprochen haben. Die Staatsanwaltschaft schätzte auch das zuvor vermutete Flucht risiko aufgrund dieser Beziehung als gering ein.

Der 29-jährige Mann steht derzeit vor Gericht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge an seinem zweimonatigen Kind. Wenn er schuldig gesprochen wird, wird das Ausmaß der Strafe vom Gericht nach dem Deutschen Strafgesetzbuch festgelegt.

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