Urteil des OVG Berlin zum Rechtsstreit zur Stärkung des Klimaschutzes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) über eine Klage von Umweltverbänden und dem BUND, die der Bundesregierung laxen Klimaschutz vorwirft. Konkret fordern die beiden Umweltverbände zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Reduzierung schädlicher Treibhausgase im Verkehr und in Gebäuden. Diese Situationen treten beispielsweise beim Fahren oder Heizen mit einem Verbrennungsmotor auf.
Das Oberverwaltungsgericht hat sich letzte Woche mit der Angelegenheit befasst. Auch die Frage, ob Umweltverbände das Recht haben, zu klagen, steht auf dem Prüfstand. Inhaltlich geht es um eine Vorgabe des Artikels 8 des aktuellen Klimaschutzgesetzes: Überschreitet ein Ressort innerhalb eines Jahres die zulässigen Treibhausgasemissionen, muss die zuständige Behörde unverzüglich einen Ausgleichsplan verabschieden. Dies ist im Jahr 2022 im Transport- und Bausektor der Fall. Doch aus Sicht der Umweltverbände reichen Gegenmaßnahmen nicht aus.
Das Klimaschutzgesetz fordert eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 gegenüber 1990. Das ist ein Rückgang um 40 % im letzten Jahr. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Die Ampel-Allianz will eine Gesetzesänderung. Entscheidend sind daher nicht mehr sektorale Ziele, sondern gesamtheitliche Emissionsminderungen. Das ist noch nicht entschieden.
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Quelle: www.dpa.com