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Unfall auf dem Rasen - Verbleib des Angeklagten unklar

Ein Mann soll Ende Juni zwei Kinder mit seinem Auto angefahren und dabei einen 11-jährigen Jungen getötet haben. Der Verdächtige sei vor der Ausstrahlung des Haftbefehls nach Türkei gereist - auf der Flucht oder im Urlaub?

Der Aufenthaltsort eines 19-jährigen Verwaltungspersonals, das aufgrund eines tödlichen Unfalls...
Der Aufenthaltsort eines 19-jährigen Verwaltungspersonals, das aufgrund eines tödlichen Unfalls gesucht wird, ist ungewiss.

- Unfall auf dem Rasen - Verbleib des Angeklagten unklar

Im Falle eines mutmaßlichen Temposünder-Vorfalls in Dortmund, bei dem ein 11-jähriger Junge tödlich verletzt wurde, ist der Aufenthaltsort eines flüchtigen Verdächtigen mit einem Haftbefehl unbekannt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem 19-Jährigen unter anderem fahrlässige Tötung vor.

Er soll am 29. Juni eine rote Ampel ignoriert und mit deutlich höherer Geschwindigkeit gefahren sein. Das Auto traf den Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. Der 11-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und verstarb später im Krankenhaus. Seine 15-jährige Schwester wurde ebenfalls auf den Gehweg geschleudert und erlitt schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen.

Aufenthaltsort des Verdächtigen unbekannt

Es ist unklar, ob sich der Verdächtige, der die doppelte deutsche-türkische Staatsbürgerschaft besitzt, currently in Germany befindet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es ist auch unklar, ob er in Zukunft nach Deutschland zurückkehren wird.

Allerdings wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verdächtigen festzunehmen, berichtete Sprecher Carsten Dombert. Er erwähnte keine Details, betonte jedoch, dass die Umwandlung eines nationalen Haftbefehls in einen internationalen "kein Problem" sei.

Mehrwöchiger Urlaub in der Türkei

Die Staatsanwaltschaft konnte initially keinen Haftbefehl gegen den Verdächtigen im Juli erwirken, da das Amtsgericht den Antrag ablehnte. Der 19-Jährige sollte aufgrund der Gefahr der Beweisvernichtung in Haft genommen werden, doch bestand zum Zeitpunkt kein Fluchtgefahr.

Erst nach dem Widerspruch der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht wurde ein nationaler Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt. Allerdings befand sich der 19-Jährige bereits auf einem geplanten mehrwöchigen Urlaub in der Türkei, wie sein Anwalt mitteilte.

Der Anwalt versicherte, dass es sich nicht um einen Fluchtversuch handelte und nannte dem Ermittlungsbehörde ein Rückkehrdatum im August. Die Staatsanwaltschaft gibt dieses Rückkehrdatum nicht bekannt.

In dieser Situation könnten die Behörden auf die Mitgliedstaaten, wie die Kommission mitteilt, um den Verdächtigen, der sich currently in der Türkei befindet, zu lokalisieren. Der 19-Jährige, gegen den ein Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung vorliegt, befindet sich in der Türkei auf einem mehrwöchigen Urlaub.

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