Bauprozess - Unangekündigte Arbeitsuntersuchungen bei "fliegenden Dachdeckern"?
Am Montag standen "fliegende Dachdecker" im Mittelpunkt von Bundesdurchsuchungen in drei Bundesländern: Osnabrück und Leer (Niedersachsen), Berlin und Hamburg. Die Behörden gehen davon aus, dass diese Personen Teil eines illegalen Netzwerks von Unternehmen waren, die Schwarzarbeit betrieben. Die Staatsanwaltschaft hat 36 verdächtige Personen im Visier.
Gegen sie werden Anklagen wegen Betrug und mangelhafter Arbeitssicherheit erhoben. In manchen Fällen waren ganze Unternehmen nicht registriert. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft werden diese Personen als "fliegende Dachdecker" bezeichnet, weil sie ihre Dienstleistungen über Anzeigen in Zeitungen oder direkt bei Haushalten anbieten und bar bezahlt bekommen, ohne Rechnungen auszustellen.
Eine groß angelegte Aktion, an der 590 Zollbeamte, Zollbeamtinnen, rund 700 Polizisten und Polizistinnen sowie Spezialeinheiten beteiligt waren, führte zu über 100 Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Wohnungen. Es wurden Computer, Mobiltelefone und sieben Feuerwaffen beschlagnahmt. Die gesammelten Beweise werden nun untersucht. Ermittler konfiszierten außerdem wertvolle Vermögenswerte, um die Schäden an den Sozialversicherungskassen zu decken. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass gegen die Beschuldigten Haftbefehle in Höhe von über 800.000 Euro ausstehen.
Die Zollbehörde in Osnabrück hat sich seit Mitte 2022 mit diesem Fall beschäftigt. Im Laufe ihrer Ermittlungen fand sie zwölf Gruppen, die mit diesem Netzwerk verbunden waren. Der Fall wird auch im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität untersucht. Allerdings hat die Bezeichnung "organisierte Kriminalität" zu Diskussionen geführt, da sie die Befürchtung auslöst, dass sie Menschen nur aufgrund ihrer Familiengeschichte und Herkunft stigmatisieren und diskriminieren will.
Bemerkenswert ist, dass die Verbindung zwischen "fliegenden Dachdeckern" und Betrugsermittlungen häufig vorkommt. Betrug wird oft entdeckt, während der Arbeit oder wenn unnötige Handwerksleistungen angeboten wurden. Allerdings war dies nicht Teil der Durchsuchungen am Montag.
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Quelle: www.stern.de