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Todesoption in Mannheim - Polizist in Notwehr

Im April durchquert ein Mann mit einem Machete bewaffnet das auditorium der Universität Mannheim. Wer ihm in die Quere kommt, wird bedroht. Dann schießt ein Polizist.

Ein Offizier hat sich, laut Staatsanwalt, in Notwehr befunden, als er einen Mann erschossen hat.
Ein Offizier hat sich, laut Staatsanwalt, in Notwehr befunden, als er einen Mann erschossen hat.

- Todesoption in Mannheim - Polizist in Notwehr

Ersten gegen den Polizisten, der im April während seines Dienstes an der Universität Mannheim einen 31-Jährigen in Notwehr erschossen hatte, wurden eingestellt. Der Polizist handelte in Notwehr und damit gerechtfertigt, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mitteilte.

Was geschah?

Am 23. April wurde der 31-Jährige, der der Polizei bekannt war, dabei beobachtet, wie er in einem Universitätsgebäude Sticker an Möbel klebte und versuchte, sie in einem Hörsaal zu verteilen. Als ein Mann auf ihn zukam, soll er ihn geschlagen haben. Als die Polizei eintraf, hielt der 31-Jährige ein 61 Zentimeter langes Machete in der Hand. Der Polizist zog seine Dienstwaffe und forderte den 31-Jährigen mehrmals auf, das Machete fallen zu lassen.

Da der 31-Jährige nicht gehorchte, sondern stattdessen auf den Beamten zukam, feuerte dieser einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab und traf den 31-Jährigen in der rechten Brustregion, woraufhin dieser sofort zusammenbrach. Der 31-Jährige verstarb später.

Begründung der Staatsanwaltschaft

"Zum Zeitpunkt des Schusses befand sich der 31-Jährige in einer laufenden, rechtswidrigen Attacke auf die körperliche Unversehrtheit des Polizisten. In dieser Situation bestand eine unmittelbare, erhebliche Gefahr, dass der 31-Jährige das Machete einsetzen und dem Polizisten schwere, wenn nicht tödliche Verletzungen zufügen würde," erklärte die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.

Der Schuss war notwendig, um sich gegen den Angriff zu verteidigen. Die Tatsache, dass der 31-Jährige eventuell an einer psychischen Krankheit litt, ändere daran nichts. Vielmehr war es für den Polizisten nicht möglich, ohne sich selbst oder die anwesenden Personen im Hörsaal einem erheblichen Risiko auszusetzen, zurückzuweichen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim, die den Fall bearbeitete, entschied, die Verfahren gegen den Polizisten einzustellen, da seine Handlungen in Notwehr erfolgten. Allerdings wurde der Fall dann an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Überprüfung aufgrund von Vorwürfen von Fehlverhalten während des Vorfalls übergeben.

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