Telefonischer Krankenstand soll dauerhaft werden
Künftig sollen Patienten bei leichten Erkrankungen grundsätzlich die Möglichkeit haben, Krankmeldungen telefonisch von ihrer Arztpraxis zu erhalten. Ein gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über Änderungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie entscheiden, heißt es in der Tagesordnung des Ausschusses.
Ein Sprecher des Bundesrats der Deutschen Presse-Agentur sagte, anders als in den entsprechenden Richtlinien üblich, sollen Versicherte die Möglichkeit haben, die Möglichkeit sofort nach der Entscheidung zu nutzen. Sie sagte, der Plan werde „sogenannte rückwirkend“ sein, was bedeutet, dass er ab dem Datum der Entscheidung in Kraft treten würde. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Entscheidung noch formal überprüfen. Im Bundesrat entscheiden Ärzte, Krankenkassen und Kliniken über konkrete Gesundheitsleistungen.
Permanente Regeln
Für den telefonischen Krankenstand gibt es bereits eine Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurde. Es läuft im April aus. Nach den geplanten Schritten soll diese Regelung dauerhaft fixiert werden.
Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärte, dass das Gremium in diesem Sommer von Unionsrecht beauftragt worden sei, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung zu erarbeiten.
Keine ernsthaften Symptome
Ein Sprecher der Kommission sagte, die neue Grundregel gelte für Patienten, „die der Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben“. Anders sieht es bei den Corona-Sonderregelungen aus. Diese können von Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege genutzt werden. Telefonische Krankmeldungen sollen den Stress in der Arztpraxis abbauen und das Risiko von Infektionen im Wartezimmer verringern.
Kommissionsmitglied Monika Lelgemann sagte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, dass die Verordnung sofort in Kraft treten werde, wenn der Bundesrat sie akzeptiere. „Das bedeutet, dass es ab dem 7. Dezember möglich ist.“
Spannung in der Praxis
Hausärzte in Deutschland haben die Pläne zur Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung als zu langsam kritisiert. Zunächst hatte der Bundesrat erst im Januar eine Entscheidung getroffen.
Markus Beier, Bundespräsident des Hausärzteverbandes, hat bereits davor gewarnt, dass das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) in diesem Winter „dringend“ Neuregelungen benötige, weil „die Anforderungen an die Praxis der Hausärzte derzeit extrem hoch“ seien. Ein Sprecher des Ausschusses erklärte, dass die Frist im Januar nicht eingehalten werden müsse, da die Beratungen beschleunigt erfolgten.
Videoberatung ist verfügbar
„Zusätzlich zu den telefonischen Krankmeldungen gibt es auch Videosprechstunden, die es Ihnen ermöglichen, den Gang zur Arztpraxis zu vermeiden, wenn Sie krank sind und Ihr Gesundheitszustand eine Videosprechstunde zulässt“, erklärte der Sprecher. Hier für Patienten, die mit der Klinik vertraut sind , Die Krankschreibung ist bis zu 7 Tage gültig, bei klinikfremden Patienten ist die Krankschreibung bis zu 3 Tage gültig.
Basierte die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung, können Folgekrankschreibungen auch per Video ausgestellt werden.
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Quelle: www.dpa.com