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Südliche feiern CSU Sieg - trotz eines Hakens

Der Bundesverfassungsgericht hält Teile der Wahlreform für verfassungswidrig. Die CSU ist zufrieden, allerdings mit einem bitteren Beigeschmack - vorerst.

Markus Söder feiert das Karlsruher Urteil zur Stimmrechtsgeschichte vor dem Bug eines...
Markus Söder feiert das Karlsruher Urteil zur Stimmrechtsgeschichte vor dem Bug eines Donaudampfschiffs mit den Donaulockschleusen als Kulisse vor seinem Kabinettstreffen.

- Südliche feiern CSU Sieg - trotz eines Hakens

Markus Söder ist schon lange nicht mehr so zufrieden gewesen. "Das ist ein klarer Sieg für die CSU und Bayern - und eine Ohrfeige für die Ampelkoalition", freut er sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Zwar gibt es einen Haken, der für einige CSU-Bundestagskandidaten noch schmerzhaft werden könnte, aber der wichtige Punkt ist: Die CSU muss sich nun keine Sorgen mehr machen, wegen des von der Ampelkoalition durchgedrückten neuen Wahlrechts aus dem Bundestag zu fliegen.

Früher sicherte die sogenannte Grundmandatsklausel das Überleben der CSU im Bundestag. Danach kamen Parteien auch mit der Stärke ihrer Zweitstimmen in den Parlament ein, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafften, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Und die CSU gewann immer die meisten Direktmandate in Bayern. Doch die Ampelkoalition hat diese Klausel abgeschafft, was die christliche soziale Zukunft in Berlin gefährdet hätte, wenn die CSU-Wähler weiter gesunken wären (2021 lag die CSU bei 5,2 Prozent bundesweit).

Innerhalb der CSU gab es einst besorgte Überlegungen zu einem Plan B - einer gemeinsamen Liste mit der CDU, aber landesweit? Nichts wurde weiter verfolgt - auch weil die Union und die CSU in Umfragen gewannen und klar wurde, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei der nächsten Wahl kein Problem sein würde.

"Wahlmanipulation der Ampelkoalition aufgedeckt"

Jetzt hat jedoch Karlsruhe diesen Teil der Wahlrechtsreform gekippt. "Die Wahlmanipulation der Ampelkoalition ist aufgedeckt und vom Gericht zurückgewiesen worden", sagt Söder. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten sein wird.

Außerdem gibt das Gericht klare Vorgaben, wie eine Schwellenklausel (also die Fünf-Prozent-Hürde) verfassungskonform modifiziert und gestaltet werden kann. Der Gesetzgeber darf das Notwendige nicht überschreiten, um die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu gewährleisten. Und es ist nach Meinung des Gerichts nicht notwendig, Parteien wie die CSU bei der Sitzverteilung zu ignorieren, wenn sie mit den Mitgliedern einer anderen Partei eine gemeinsame Fraktion bilden und gemeinsam über fünf Prozent erreichen. Was bei der CDU und CSU der Fall ist.

Das Gericht stellt die CSU damit auf eine etwas andere Ebene als andere Parteien, betont aber auch, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, diese Möglichkeit der gemeinsamen Betrachtung zweier eng zusammenarbeitender Parteien zu schaffen. "Er kann die Schwellenklausel vielmehr auf andere Weise modifizieren", heißt es in der Entscheidung.

Entscheidung mit Haken

Doch die Entscheidung ist nicht nur ein Grund zur Freude für die CSU, denn es gibt einen kleinen, aber Significanten Haken. Söder spricht auch von einem Schönheitsfehler: Denn Karlsruhe hat einen zentralen Teil des neuen Wahlrechts gebilligt. Fortan wird die Anzahl der Sitze im Bundestag allein nach dem Zweitstimmenergebnis einer Partei bestimmt, auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. Dann haben die gewinnenden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmen das Nachsehen.

Das wird voraussichtlich einzelne CSU-Kandidaten treffen, zum Beispiel in Städten wie München. Außerdem widerlegt das Gericht in seiner Begründung ein klassisches CSU-Argument: "Es ist verfehlt, Constituency Representatives als Delegierte ihrer Constituency zu betrachten", heißt es in der Entscheidung.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagt in Karlsruhe, dass eine Konstruktion, die anschließend gewählte Direktkandidaten als nicht gewählt erklärt, für Bürger kaum nachvollziehbar ist. "Aber wir werden uns damit abfinden müssen."

Söder stellt Koalitionsbedingung

Zumindest vorerst. Söder verkündet prompt, dass eine von der Union geführte Regierung die neue Verteilungsregel ändern werde. "Es ist klar, dass wenn uns die Wähler in die nächste Regierung bringen, wir dieses Ampelgesetz sofort ändern werden. Das ist eine Koalitionsbedingung für die CSU in der nächsten Bundesregierung", betont er.

Währenddessen könnten die Freien Wähler, die lange davon geträumt haben, in den Bundestag einzuziehen, neue Hoffnung schöpfen. Zwar liegt die Fünf-Prozent-Hürde noch weit von den aktuellen Umfragezahlen entfernt, doch spekulieren einige Freie Wähler, dass drei Direktmandate landesweit reichen könnten - und sie hatten gehofft, dass die Grundmandatsklausel wieder eingeführt würde.

Entsprechend kommentiert Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger die Wahlrechtsentscheidung positiv: "Ich halte es für vernünftig, dass eine Partei mit drei Direktmandaten auch dann in den Bundestag einziehen kann, wenn sie nicht fünf Prozent der Stimmen erhält."

Aber würde Spitzenkandidat Aiwanger dann selbst als Direktkandidat antreten müssen? Und was würde Söder dann zu seinem Koalitionspartner sagen? Eines ist schon jetzt klar: Der nächste Bundeswahlkampf in Bayern wird für niemanden angenehm werden.

Die CSU wird laut Markus Söder aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im nächsten Bundestag vertreten sein, wobei er anerkennt, dass das Gericht "die Wahlmanipulation der Ampelkoalition aufgedeckt und zurückgewiesen" hat.

Trotz des Sieges gibt es einen Haken in der Entscheidung, der einzelne CSU-Kandidaten wie die in Städten wie München treffen könnte, da die Anzahl der Sitze im Bundestag nun allein nach dem Zweitstimmenergebnis einer Partei bestimmt wird, auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat.

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