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Studie: Jugendämter haben Mängel im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Eine Studie hat Mängel im Umgang der Jugendämter mit sexuellem Kindesmissbrauch festgestellt. In einigen Fällen war Hilfe möglich, blieb jedoch aus, wie aus Fallstudien hervorgeht, die am Dienstag von der Unabhängigen Überprüfungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch veröffentlicht wurden....

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Studie: Jugendämter haben Mängel im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Das Gremium wertete Meldungen von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Angehörigen sowie Akten des Jugendamtes aus. Die Studie basierte auf 268 Fällen. Darüber hinaus wurden ausführliche Interviews mit Experten geführt.

„Einerseits beschreiben wir gute berufliche Praxis und positive Hilfsprozesse, die gefördert und gestärkt werden können, wenn Kinder Gewaltsituationen entkommen“, erklärte Barbara Kavemann, Mitglied des Umgangsausschusses. Andererseits gebe es auch „offensichtliche Mängel, die dringend gelernt werden müssen“.

Jugendämter sollten das Schutzkonzept nach sexueller Gewalt im Einzelfall erarbeiten und Kinder und Jugendliche einbeziehen. Daher deuten diese Beschreibungen auf eine inkonsistente Praxis hin. Der Ausschuss hält es daher für sinnvoll, die Entwicklung des Konzepts des Personenschutzes gesetzlich zu regeln.

„Kinder und Jugendliche sind nicht in der Lage, sich zu schützen, wenn es zu sexueller Gewalt kommt“, warnte Kaweman. Dies sei eine Kernaufgabe des Amtes für Jugendhilfe. „Wenn das nicht klappt, drohen den Betroffenen jahrelang Gewaltsituationen mit tiefgreifenden Folgen für ihr Leben.“

Der Studie zufolge gelang es den Mitarbeitern des Jugendamtes nicht immer, Vertrauen zu den Betroffenen aufzubauen, da es an einem geschützten Umfeld und Zeit für Gespräche mangelte. Darüber hinaus waren Jugendämter für viele Betroffene zunächst mit Angst verbunden, etwa weil Täter eine Atmosphäre der Bedrohung erzeugten und Kinder warnten, dass sie bei einer Kontaktaufnahme mit den Behörden nach Hause gebracht würden.

Die Fachkommission erläuterte, dass auf Basis dieser Forschung die Erfahrungen betroffener Erwachsener für die Verbesserung von Prozessen und Strukturen zur Hilfe und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für die Fortbildung von Fachkräften wertvoll seien. Das Jugendamt soll Betroffene dabei unterstützen, ihr Recht auf Akzeptanz der Situation wahrzunehmen, indem es ihnen Einsicht in die Akten des Jugendamtes gewährt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre damaligen Erfahrungen zu schildern.

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Quelle: www.stern.de

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