- Stiefvater ermordet - Obdachloser vor Gericht
Fünf Monate nach der Tötung eines 63-Jährigen in Wuppertal sitzt nun sein Stiefsohn auf der Anklagebank des örtlichen Amtsgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, seinen Stiefvater mit einem Bademantelgürtel erwürgt und ihm mit einem 20 Zentimeter langen Messer in den Rücken gestochen zu haben. Ob der Mann an den Würgemalen oder der Stichwunde gestorben ist, bleibt unklar.
Der obdachlose Angeklagte behauptete bei Prozessbeginn, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können. Seine Erinnerung sei angeblich am Nachmittag ausgefallen und erst wieder zurückgekehrt, als ihn die Polizei abends mit gezogener Waffe konfrontierte. Nach der Tat hatte der Angeklagte einen Blutalkoholspiegel von drei Promille, während sein Stiefvater fünf Promille hatte.
Der deutsche Angeklagte beharrte darauf, nicht so viel getrunken zu haben, und dass er sich gut mit seinem Stiefvater verstanden habe. Allerdings führte der Staatsanwalt aus, dass Zeugen von schweren Streits zwischen den beiden berichtet hätten. Die 63-jährige Ehefrau des Opfers fand die Leiche und alarmierte die Polizei. Ihr Sohn wurde am Tatort festgenommen.
Sein Schwiegervater sei completely drunk auf der Couch gewesen, als er seine Mutter an jenem Tag besuchte, behauptete der 39-Jährige. Er selbst habe nur fünf oder sechs Bier getrunken.
Laut den Protokollen wurde er mit Blut an den Händen gefunden und soll zu seiner Mutter gesagt haben: "Jetzt hast du deine Ruhe von ihm", wie der Richter vermerkte. Als er gefragt wurde, ob er glaube, dass seine Mutter ihren Ehemann getötet hätte, wenn er es nicht getan hätte, antwortete der 39-Jährige, dass er sich das nicht vorstellen könne. Der Prozess läuft weiter.
Die Verteidiger des Angeklagten haben um Unterstützung von der [Staatsanwaltschaft] gebeten, um mögliche Hinweise auf psychische Probleme zu überprüfen, die seinen Geisteszustand während der mutmaßlichen Straftat beeinflussen könnten. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit diesen Antrag, um zu entscheiden, ob er einer weiteren Untersuchung bedarf.