So viel kostet es, Äste etc. aus dem Wald zu holen
Im Gegensatz zu dem, was Sie vielleicht denken, ist The Forest kein Baumarkt. Wer dort ohne Genehmigung Zweige, Kiefern, Moos und Zapfen sammelt oder sogar einen Weihnachtsbaum fällt, dem drohen hohe Geldstrafen.
Adventskränze und -gestecke können Ihr Weihnachtsbudget verschlingen, bevor die Geschenke kommen. Wenn Sie keine Feinmotorik haben, können Sie Ihre Weihnachtsdekoration doch ganz einfach selbst basteln, oder? Zutaten wie Tannenzapfen und -grün, Moos und Zweige lassen sich im Wald oder Park finden und mit ein wenig handwerklichem Geschick lässt sich sogar noch mehr sparen. Aber sei vorsichtig! Gemüse sollte man nicht so achtlos mit sich herumtragen.
Jeder Park, jeder Wald und alles, was dort wächst, gehört jemandem. Eigentümer können Privatpersonen, der Bund, Länder oder Körperschaften (z. B. Kommunen und Städte) sein. Sie müssen grundsätzlich vorher gefragt werden, ob sie bereit sind, Eigentum aufzugeben. Auf einige Tannenzapfen oder heruntergefallene Äste kann man aber verzichten. In diesem Fall gelten in jedem Fall die Handblumenbestimmungen des § 39 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin heißt es: „Jeder darf […] Wildblumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tees sowie kleine Mengen Heil- und Wildkräuter, die sorgfältig und in Maßen aus der Natur gesammelt werden, an Orten, an denen der Zutritt nicht verboten ist.“ . Zweige pflanzen.“
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie mit einer geeigneten Schere oder Säge sogar Tannenzweige schneiden.
Erfordert Zustimmung des Waldbesitzers
Der Spaß hört jedoch auf, wenn das Ganze nicht für den persönlichen Gebrauch, sondern für kommerzielle Zwecke (z. B. den Verkauf von Kunsthandwerk) dient. Dann ist die Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich. Andernfalls wird die Abholung zum Diebstahl und Ihnen droht laut bussgeldkatalog.org ein Bußgeld zwischen 25 und 50.000 Euro. Es kommt auf das Bundesland an. Das Bundeswaldgesetz (BWALDG) sieht vor, dass Regelungen zum Verhalten von Waldbesuchern im LWAL-Waldgesetz (LWALDG) geregelt sind.
Auch das Naturschutzgesetz setzt Grenzen
Das Naturschutzgesetz sieht weitere Beschränkungen für die Gewinnung von Kunsthandwerksmaterialien aus Wäldern vor. Beispielsweise sind bestimmte Moosarten geschützt. Sie sind tabu. Wenn Sie keine besonderen Kenntnisse über Moose haben, kann es schwierig sein, ein Moos vom anderen zu unterscheiden.
Klingt romantisch, ist aber auch tabu: Den Wohnzimmer-Weihnachtsbaum im Wald fällen. Bei solchen Verstößen drohen je nach Bundesland und Anzahl der gefällten Bäume Bußgelder zwischen 40 und 100.000 Euro sowie Bußgelder bei Diebstahl und Hausfriedensbruch. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine große Menge Holz für den Kamin in Ihrem Zuhause übrig haben.
Wenn Sie sich dennoch im Basteln versuchen möchten, können Sie frisches Gemüse auch legal kaufen. Auf der Weihnachtsbaumplantage oder im Tannenhof haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschbaum auszuwählen und selbst zu fällen. Natürlich gegen Bezahlung. Forstämter und Agrarbetriebe verkaufen Tannenzweige etc. oft zu günstigeren Preisen als beliebte Floristen in innerstädtischen Einkaufsstraßen. Für eine friedliche, weihnachtliche Familie ist es vielleicht das Beste, auf Nummer sicher zu gehen.
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Quelle: www.ntv.de