So können Spenden von der Steuer abgesetzt werden
Tun Sie zu Weihnachten etwas Nettes für jemand anderen - viele Menschen tun dies in Form einer Spende. Wenn Ihnen etwas am Herzen liegt, können Sie Spenden auch nutzen, um Ihre Steuerlast zu verringern.
Viele Menschen sind großzügig, besonders zur Weihnachtszeit. Spenden sind erwünscht. Doch was für die Bedachten gut ist, kann auch für diejenigen, die nebenbei spenden, ein wenig gut sein. In einigen Fällen können Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Aber wie und unter welchen Umständen?
Ganz einfach: Wer an eine gemeinnützige Organisation spendet, trägt den Betrag in den Sonderausgabenbereich der entsprechenden jährlichen Steuererklärung ein. Der Gesamtbetrag der Spende ist bis zu 20 Prozent des Bruttoeinkommens absetzbar. Darauf weist Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hin. Übersteigt die Höhe der Spende diese Grenze, kann der verbleibende Anteil in das Folgejahr übertragen werden, um später steuerlich berücksichtigt zu werden.
Eine Spende wird nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn sie freiwillig erfolgt und keine Gegenleistung verlangt wird. Außerdem müssen Geld- oder Sachspenden direkt dem jeweiligen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweck des Vereins oder dem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden.
Diesen Nachweis benötigt das Finanzamt.
Bei Spenden unter 300 Euro genügt bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts ein einfacher Nachweis (z.B. Kontoauszug). Im Katastrophenfall gilt dies in der Regel auch für Beträge über 300 Euro. Bei größeren Spenden ist eine sogenannte Zuwendungsbestätigung erforderlich. Der Nachweis muss dem Finanzamt nur vorgelegt werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Die Spendenbescheinigung wird vom Empfänger der Spende ausgestellt und kann auch elektronisch übermittelt werden. "Der Spender bewahrt die Bescheinigung einfach auf und legt sie auf Verlangen vor", sagt Karbe-Geßler. Wenn das Finanzamt keine Belege sehen will, sollte sie trotzdem ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
Bei Sachspenden muss die Bescheinigung das Alter, den Zustand und den Anschaffungspreis der einzelnen Gegenstände enthalten. Bei gebrauchten Gegenständen richtet sich der Wert nach dem Markt- oder Verkehrswert. Liegen keine Angaben vor, kann der Wert durch Schätzung ermittelt werden. Der ursprüngliche Kaufpreis, das Alter und der Zustand müssen dann sorgfältig geprüft und dem Finanzamt in angemessener Weise vorgelegt werden.
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Quelle: www.ntv.de