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Schießerei in Bochumer Synagoge inhaftiert

Das Landgericht Nordrhein-Westfalen hat den Angeklagten im Bochumer Synagogenschießprozess zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der 37-Jährige müsse drei Jahre und zehn Monate im Gefängnis verbringen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung lehnten...

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Schießerei in Bochumer Synagoge inhaftiert

Der Angeklagte wurde der versuchten Brandstiftung, der versuchten schweren Brandstiftung und der Herbeiführung einer Explosion für schuldig befunden. Er wurde auch wegen Drogenbesitzes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Mann erschien unter mehreren Anklagen vor Gericht. Laut Anklage soll er im April 2021 das Feuer auf eine Synagoge in Bochum eröffnet haben. Eine Glasscheibe über dem Eingang wurde eingeschlagen, wodurch ein Loch entstand. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann rechtsextreme Ansichten hat. Außerdem soll er im Dezember 2022 ein geparktes Auto in Brand gesteckt haben. Ein Reifen fing Feuer, blieb aber erneut stehen.

Bereits im Mai 2017 soll er einen brennenden Molotowcocktail durch das Fenster eines Kindergartens in Bochum geworfen haben, um ein Feuer zu entfachen. Der Versuch scheiterte. Im Februar 2018 soll er erneut einen Molotowcocktail durch die Fenster eines Mehrfamilienhauses geworfen haben. Die Wohnung dahinter gehörte einer Frau, die in Polen lebte. Auch dieser Versuch scheiterte und die Flasche brannte auf dem Balkon.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung im Mai letzten Jahres wurden mehr als 200 Gramm Cannabis sowie zahlreiche Messer und andere Waffen gefunden. Der 37-Jährige soll einen Teil der Droge selbst angebaut haben.

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Quelle: www.stern.de

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