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Rhein plädiert für Beibehaltung der Schuldenbremse

In der Debatte um die Haushaltskrise der Bundesregierung geht es auch um eine mögliche Aussetzung der Schuldenbremse. Die hessische Regierung lehnte dies klar ab.

Boris Rhein sprach im dpa-Interview im Hessischen Kanzleramt. Foto.aussiedlerbote.de
Boris Rhein sprach im dpa-Interview im Hessischen Kanzleramt. Foto.aussiedlerbote.de

Haushaltskrise - Rhein plädiert für Beibehaltung der Schuldenbremse

Der hessische Kanzler Boris Rhein (CDU) setzt sich für die Beibehaltung der Schuldenbremse ein. „Aus hessischer Sicht ist die Schuldenbremse keine Folklore, sondern Ausdruck der Generationengerechtigkeit“, sagte Rhein der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Die Verpflichtung von Bundes- und Landesregierungen, sich kein Geld zu leihen, um Haushaltsdefizite auszugleichen, ist eine verfassungsrechtliche Errungenschaft.

„Deshalb sollten wir meiner Meinung nach die Schuldenbremse weder abschaffen noch reduzieren. Wir sollten einfach dabei bleiben“, bekräftigte Rhein. Es hat sich als flexibles Hilfsmittel in Notsituationen erwiesen.

„Sobald es zu einer Situation kommt, in der wir wirklich in einem Ausnahmezustand sind und wir nicht mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren können, bin ich bereit, darüber zu diskutieren“, erklärte Rhine. Das sehe er im Moment nicht.

Der hessische Regierungschef forderte, dass die Bundesregierung in der aktuellen Haushaltsdebatte Prioritäten setzen müsse. Das Ampel-Bündnis selbst hat für die ein oder andere Schwierigkeit gesorgt, etwa die Einführung des Bürgergeldes und dessen Erhöhung um 12 % zum 1. Januar. „Es kostet viel Geld“, warnte Lain.

Er erläuterte, dass die Erhöhung des Bürgergeldes große Auswirkungen auf die Länder habe und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Abstandsvoraussetzungen zwischen der Grundsicherung und dem Beamtenmindestgehalt festlegte. „Das hat uns dazu veranlasst, mit der Festsetzung der Gehälter im öffentlichen Dienst zu beginnen, wobei die ersten beiden Schritte jeweils um 3 % angehoben wurden“, erklärte Rhine.

Dies entspricht etwa 540 Millionen Euro pro Jahr im Landeshaushalt. „Dies sind nur die ersten Schritte zur Wiederherstellung der Gehälter der Beamten“, sagte Rhine. Im 35-Milliarden-Euro-Haushalt Hessens ist die Summe ein echter Hingucker. „Jede Erhöhung des Bürgergeldes hat Konsequenzen“, erklärt er.

Besorgt zeigt sich Rhine auch über neue Diskussionen zu einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern, etwa zur Agrarförderung, aufgrund des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichtshofs. Aber: „Nur wenn eine Ampel wirklich genau sagen kann, was sie plant, was sie will und wohin die Reise geht, kann Hessens zentrale Frage beantwortet werden: Welche finanziellen Auswirkungen hat dieses Urteil auf unsere Haushalte? „Auswirkungen?“ Hessen ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht unmittelbar betroffen, da das Land nicht mehr über eigene zweckgebundene Mittel verfügt.

Das Karlsruher Gericht hat die Milliardenübertragung des Nachtragshaushalts 2021 an den Klima- und Transitionsfonds, einen Sonderfonds des Bundes, für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass dem Fonds Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro fehlen.

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Quelle: www.stern.de

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