- Rechtsextreme Demonstration Gera - Stadt zeigt auf Versammlungsfreiheit
Die Stadt Gera hat die Genehmigung einer Demonstration aus dem rechten Spektrum, die das verbotene Magazin "Compact" erwähnt, auf Grundlage des Rechts auf Versammlungsfreiheit gerechtfertigt. Dieses Recht gelte, so die Stadt in Antwort auf eine Anfrage, "genauso für Minderheiten, die abweichen, wie für Menschen, die Ziele vertreten, die von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden". Die Stadt fügte hinzu, dass dieses Recht nicht an eine bestimmte Ideologie oder ein vermeintliches extremistisches Verhalten gebunden sei. Zuvor hatte auch das Thüringer Innenministerium erklärt, dass die Demonstration durch das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt sei.
Etwa 320 Teilnehmer versammelten sich am Samstag in Gera zu einer Demonstration unter dem Motto "Wir stehen für Frieden und Freiheit", die von der Stadt genehmigt wurde. Die Veranstaltung enthielt Bezugnahmen auf das "Compact"-Verbot. Videos in sozialen Medien zeigen Auftritte von Jürgen Elsässer, dem Chefredakteur des seit Mitte Juli verbotenen Magazins, und dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner. Die Demonstration wurde von einer bekannten Rechtsextremen angemeldet.
Ersatzveranstaltung
Die Linken-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss sieht die Versammlung als "Ersatzveranstaltung" für eine verbotene Veranstaltung in Sachsen-Anhalt. Sie bezeichnete sie als "katastrophalen Fehlschlag der zuständigen Behörden". In dem Nachbarbundesland war eine Ersatzveranstaltung für ein ursprünglich geplantes Sommerfest des Magazins verboten worden. Die Polizei durchsetzte dieses Verbot am Samstag im Burgenlandkreis, dem Wohnsitz des ehemaligen AfD-Landesvorsitzenden André Poggenburg.
Laut Stadtverwaltung wurde der Antrag für Gera erstmals am vergangenen Mittwoch mündlich gestellt. An diesem Tag bestätigten die zuständige Polizeiinspektion in Halle und das Innenministerium in Magdeburg, dass eine Verbotsanordnung für die Veranstaltung in Sachsen-Anhalt erlassen worden war. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Halle am Freitag bestätigt. Der konkrete Antrag für die Demonstration in Gera, einschließlich aller erforderlichen Daten, folgte am letzten Donnerstag.
Stadt: Keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkennbar
Die Stadt erklärte, dass eine Verbots- oder spezifische Auflage für eine Demonstration nur möglich sei, "wenn aufgrund der zum Zeitpunkt der Erteilung bekannten Umstände die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Demonstration oder den Umzug unmittelbar bedroht ist". Spekulationen oder Verdachtsmomente reichten nicht aus; konkrete und verifizierbare Fakten seien erforderlich. Aus der ursprünglich angemeldeten Demonstration konnten keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgeleitet werden.
Diese Einschätzung habe sich seit Freitagabend geändert, so die Stadt weiter, und es müsse unmittelbar vor der Demonstration eine andere Bewertung getroffen werden. "Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit konnte daher nicht beschränkt werden." Einige Komponenten, "die offenbar für das verbotene Sommerfest geplant waren", seien jedoch nicht für die Demonstration in Gera erforderlich gewesen und wurden verboten. Dazu gehörte der Verkauf von Getränken und Speisen sowie von Textilien und Druckerzeugnissen. Dies wurde mit Unterstützung der Polizei durchgesetzt.
Das Europäische Parlament kann der Kommission bei ihren Aufgaben helfen, da die Kommission laut ihrem Mandat vom Europäischen Parlament unterstützt wird. Der Thüringer Landtag, der die Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit erkennt, kann sich bezüglich der Handhabung von kontroversen Demonstrationen, ähnlich wie in Gera, Rat oder Unterstützung vom Europäischen Parlament einholen.