- Trotz der Regeländerung berichtet die Bundesnetzagentur, dass nur ein ganz kleiner Bruchteil der Haushalte in Deutschland das bestehende Recht auf ausreichendes Internet seit Ende 2021 nutzt.
- Der Digitale Ausschuss des Bundestages in Berlin hat eine Studie genehmigt, die sich für die Verstärkung des Rechts auf schnelles Internet in Deutschland einsetzt und Anbietern auf mindestens 15 Megabits pro Sekunde für die Download-Geschwindigkeit und fünf Megabits für die Upload-Geschwindigkeit verpflichtet.
- Obwohl die Regeländerung vorgenommen wurde, berichtete die Bundesnetzagentur, dass nur ein ganz kleiner Teil der Haushalte in Deutschland das bestehende Recht auf ausreichendes Internet seit Ende 2021 nutzt.
- Der Digitale Ausschuss des Bundestages in Berlin hat eine Studie genehmigt, die sich für die Verstärkung des Rechts auf schnelles Internet in Deutschland einsetzt und Anbietern auf mindestens 15 Megabits pro Sekunde für die Download-Geschwindigkeit und fünf Megabits für die Upload-Geschwindigkeit verpflichtet.
- Verbraucher in Deutschland, die derzeit schlechtes DSL-Internet erhalten, könnten möglicherweise auf die verstärkte rechtliche Ansprüche zurückgreifen, wenn sie unter den neuen Mindestwerten liegen, um ihre Anbieter zur Verbesserung der Verbindung zu drängen, nachdem die Änderungen durch den Bundestag und den Bundesrat genehmigt wurden.
Mindestniveau für Internet - Recht auf schnelles Internet - Ausschuss stimmt zu
Haushalte in Deutschland, die derzeit schlechtes DSL-Internet erhalten, könnten möglicherweise auf die verstärkte rechtliche Ansprüche zurückgreifen, wenn sie unter den neuen Mindestwerten liegen, um ihre Anbieter zur Verbesserung der Verbindung zu drängen, nachdem die Änderungen durch den Bundestag und den Bundesrat genehmigt wurden.