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Rassistischer Brandanschlag: Anklage wegen Beihilfe

Die Brandstiftung liegt mehr als 30 Jahre zurück, die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Nachdem ein 54-jähriger Mann verurteilt wurde, könnte bald ein weiterer Mann vor Gericht erscheinen.

Bei dem Brandanschlag 1991 starb der ghanaische Asylbewerber Samuel Yeboah. Hier ein Gedenkstein....aussiedlerbote.de
Bei dem Brandanschlag 1991 starb der ghanaische Asylbewerber Samuel Yeboah. Hier ein Gedenkstein in Saarlouis..aussiedlerbote.de

Rassistischer Brandanschlag: Anklage wegen Beihilfe

Die Bundesanwaltschaft hat einen weiteren Mann wegen eines rassistischen Brandanschlags auf die Wohnung eines Asylbewerbers im saarländischen Saarlouis vor mehr als 30 Jahren angeklagt. Die Bundesanwaltschaft Karlsruhe teilte mit, er werde der Beteiligung an der Ermordung und dem Mordversuch an 20 Menschen verdächtigt. Die Verdächtigen vertreten „eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie“.

1991 starb Samuel Yeboah, ein 27-jähriger Asylbewerber aus Ghana, Westafrika, bei einem Brand in einem Asylbewerberheim in Sallouis. Zwei weitere Bewohner sprangen aus Fenstern und brachen sich Knochen. Achtzehn weitere Bewohner kamen unverletzt davon. Der Verdächtige soll sich kurz vor dem Anschlag positiv zu dem rassistischen Übergriff geäußert haben, was den späteren Brandstifter beeinflusst habe, heißt es in dem Bericht.

Verurteilung zu sechs Jahren und zehn Monaten im Alter von 52 Jahren

Der 52-Jährige wurde erst im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz zu sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Jugendstrafen unter anderem wegen Mordes und tödlicher Körperverletzung. Das Gericht sagte, er habe das Feuer aus rassistischen Motiven gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz bezeichneten mehrere Zeugen den nun Angeklagten als einen Anführer der damaligen Skinhead-Szene. Er ist seit Anfang Juni dieses Jahres inhaftiert.

Er soll in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 mit dem Verurteilten ein Restaurant in Saarlouis besucht haben, heißt es in einer Mitteilung vom Montag. Die Gruppe diskutierte auch über rassistische Übergriffe in Ostdeutschland. Der Mann machte deutlich, dass er auch in Saarlouis mit einem solchen Anschlag rechne. Er soll gesagt haben: „So etwas müsste hier brennen oder passieren.“ Der nun verurteilte Mann soll durch diesen Kommentar beeinflusst und ermutigt worden sein. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Quelle: www.dpa.com

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