Landgericht - Prozess um Bombenanschlag in Ratingen: Urteilsverkündung erwartet
Das Urteil im Prozess um den Bombenanschlag auf ein Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf wird am Mittwoch verkündet. Bis dahin sind die Plädoyers der Verteidiger geplant. Auch der Angeklagte wird die Möglichkeit haben, das letzte Wort zu sprechen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 57-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der Schwere der Schuld. Der 57-jährige Deutsche wollte mit einer von ihm ausgelösten Sprengung neun Menschen ermorden.
Am 11. Mai kamen Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu seiner Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses, um einer vermutlich hilflosen Person in der Wohnung zu helfen.
Der 57-jährige Mann soll sich hinter einer Wassertankbarrikade versteckt und die Einsatzkräfte mit mehreren Litern Benzin übergossen haben, bevor er sie in Brand setzte. Das Gas-Luft-Gemisch explodierte. Ein Feuerball traf die Einsatzkräfte.
Mehrere von ihnen schweben in Lebensgefahr, acht der neun Verletzten werden bleibende Schäden davontragen. Die Anwälte der verletzten Rettungskräfte betonen, dass sich für die Opfer am 11. Mai plötzlich alles geändert hat. Die meisten von ihnen werden möglicherweise nicht mehr in der Lage sein, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und für den Rest ihres Lebens mit den Folgen zu leben.
Es ist sehr enttäuschend, dass der 57-Jährige über das Motiv und die Beweggründe für seinen Angriff geschwiegen hat. Für die Opfer bleibt die Tat noch schwerer zu verstehen.
Ein Psychiater berichtete, dass der Angeklagte während der New-Crown-Pandemie eine Vorliebe für Verschwörungstheorien entwickelte. Er bezeichnete Impfungen als "Impfstoff des Teufels" und staatliche Stellen wie das Arbeitsamt als "Werkzeuge des Teufels". Außerdem behauptete er, seine Mutter sei durch ihre Medikamente vergiftet worden.
Der Mann hatte außerdem mehrere Wochen lang mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung gelebt. Die Einsatzkräfte riechen einen starken Verwesungsgeruch. Die Hausverwaltung hat die Polizei verständigt, da der Bewohner der Wohnung seit mehreren Wochen nicht mehr gesehen wurde und der Briefkasten voll ist.
Nach 15 Jahren aus dem Gefängnis zu kommen, ist rechtlich möglich, aber praktisch fast unmöglich, wenn das Gericht die Straftat als besonders schwer einstuft.
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Quelle: www.stern.de