- Prognosen für den Gesundheitssektor: bis 2023 werden über 600 Behandlungsfehler prognostiziert
Im vergangenen Jahr erkannte der Bayerische Medizindienst 654 Fälle von Behandlungsfehlern bei Patienten. Von den 2.569 überprüften Fällen wurden etwa ein Viertel (25,5%) als Behandlungsfehler identifiziert, die zu Schäden führten, wie ein Vertreter des Bayerischen Medizindienstes in München berichtete.
In etwa 571 Fällen (22,2%) wurde der Behandlungsfehler als Ursache des Schadens identifiziert, was eine mögliche Entschädigung für die Patienten bedeutet. Allerdings blieben mehr als 70% der vermuteten Fehler von Experten unentdeckt.
Der Medizindienst betonte, dass die genannten Zahlen nur einen winzigen Bruchteil der tatsächlichen Behandlungsfehler darstellen, da Behandlungsfehler in Deutschland nicht zentral erfasst werden.
Medizindienst setzt sich für mehr Transparenz ein
Im Interesse der Patienten setzt sich der Medizindienst seit Jahren für mehr Transparenz und die Verbesserung der Patientensicherheit durch systematische Präventionsmaßnahmen ein. Das Hauptziel ist es, "Never Events" zu vermeiden.
Dazu gehören besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Behandlungsfehler wie die Verwechslung von Patienten, Operationen oder Medikamenten oder das Zurücklassen von chirurgischen Instrumenten im Körper des Patienten. "Viele dieser 'Never Events' könnten vermieden werden, wenn wir endlich ein verpflichtendes Meldewesen einführen würden", sagte Christine Adolph, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands.
Solche Meldewesen sind bereits in vielen Ländern in Betrieb. "Sie ermöglichen es uns, Behandlungsfehler zu erfassen, zu analysieren, systematisch die Ursachen zu erkennen und präventive Maßnahmen abzuleiten", betonte Adolph. Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, sollte ein landesweites Meldepflicht während der Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes eingeführt werden.
Der Medizindienst ist der beratende und evaluierende Körper für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er überwacht die Qualität von Pflegeheimen und Krankenhäusern und führt auch individuelle Fallbewertungen für Versicherte durch. Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet, sollte er sich zunächst an seine Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann dann den Medizindienst beauftragen, zu untersuchen, ob ein Behandlungsfehler zu einem Schaden für den Versicherten geführt hat. Die Untersuchung ist für den Versicherten kostenlos.
Im Einklang mit ihrer Position betont der Medizindienst die Bedeutung der Verbesserung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards durch die Förderung von mehr Transparenz und die Implementierung von Präventionsmaßnahmen. Dies soll dazu beitragen, die Häufigkeit von "Never Events" zu reduzieren, die vermeidbare Fehler wie die Verwechslung von Patienten oder das Zurücklassen von chirurgischen Instrumenten im Körper umfassen, wie Christine Adolph betont.
Um Behandlungsfehler wirksam anzugehen und die Patientensicherheit zu verbessern, schlägt Adolph die Einführung eines verpflichtenden Meldewesens vor, das sie als entscheidenden Schritt zur Erkennung der Ursachen solcher Fehler und zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen betrachtet, wie sie in mehreren anderen Ländern bereits praktiziert wird.